Das löbliche Ansinnen unserer Regierung, einen Energiekostenausgleich zu gewähren, unterliegt folgenden Einkommensgrenzen: Einpersonenhaushalt 5670 ¤/Monat, Mehrpersonenhaushalt 11.340 ¤/Monat. Das „Gießkannenprinzip“ kommt also wieder einmal zur Anwendung, und Haushalte, die eigentlich keiner Unterstützung bedürfen, profitieren davon! Da stellen sich schon einige Fragen: Wie abgehoben muss man sein, wenn man glaubt, dass bei derartigen Bezügen eine staatliche Unterstützung angebracht ist? Kann oder will man nicht eine vernünftige Lösung finden, die Geringverdienern dann wirklich eine Entlastung bringt? Und sind kreative Köpfe, die noch in Verbindung zum Volk stehen, in der Regierung ausgestorben?
Dipl.-Päd. Günther Kraftschik, per E-Mail
Erschienen am Do, 26.5.2022
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