Das freie Wort

Nicht strafmündig

Zum wiederholten Male plädiere ich für die Herabsetzung der Strafmündigkeit auf zunächst einmal 12 Jahre! Diese kriminellen (zum Großteil importierten) Früchtchen, von denen man täglich liest, können vielleicht nicht alle lesen und rechnen, aber eines wissen und beherrschen sie ganz genau: Dass ihnen, wenn sie unter 14 sind, bei durchaus „erwachsenen Straftaten“ nix passieren kann! Sie werden bloß ihren Eltern übergeben. aber auch die würde ich mir einmal genauer ansehen!

Ilse Mislik, Wien

Erschienen am Sa, 20.11.2021

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