Zeugen können natürlich die Wahrheit sagen, allerdings besteht auch die Möglichkeit, dass sie sich irren oder bewusst lügen. Daher sind objektive Sachbeweise hilfreicher als subjektive Wahrnehmungen, und das wissen unsere Richter auch. Zudem hat die Staatsanwaltschaft die Pflicht, sowohl belastende als auch entlastende Indizien zu berücksichtigen, und das ist und muss Aufgabe eines ermittelnden Staatsanwaltes sein und bleiben, und nicht die Aufgabe einer subalternen Hilfskraft. Aber auch die Weitergabe vertraulicher Details aus einem laufenden Verfahren ist ein klarer Rechtsbruch, der natürlich nicht folgenlos bleiben kann.
Helmut Speil, Linz
Erschienen am Fr, 5.11.2021
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