Vor 22 Jahren haben die wahlberechtigten Menschen in Europa den Beitritt zur Europäischen Union gewählt. Oder auch nicht. Wie die Schweiz und Norwegen. Ich kann mich nicht erinnern, dass die Bestimmung, dass EU-Recht über dem nationalen Recht steht, vor der EU-Wahl jemals in Medien oder von der damaligen Regierung erwähnt wurde. Sondern nur Vorteile über Vorteile. Wie wurden wir da getäuscht.! Tja, auch ich hab mich nie darum gekümmert, was damals von den Regierenden nach dem Beitritt zur Europäischen Union alles unterschrieben wurde. Im Sinne der Industrie, deren Lobbyisten in Brüssel scharenweise vor den EU-Türen anstehen. Nicht zu vergessen die globalen Wirtschaftsverträge wie TTIP, CETA usw. Millionen „Otto Normalverbraucher“ wurden abgehängt und zum Zahlen verurteilt. Höhere Steuern, Preise und was weiß ich, welche weiteren finanziellen Aufwendungen noch immer. Dass sich die Regierungen von Polen und Ungarn gegen das bestimmende EU-Recht auflehnen, ist gut und schön. Aber Vertrag ist Vertrag. Und hintennach reitet die alte „Urschel“, wie bei uns der Volksmund zu sagen pflegt. Andererseits frag ich mich, wozu benötigen wir dann überhaupt eine Regierung, wenn nur das EU-Recht Gültigkeit hat? Auch Corona-Hilfsgelder mussten bei der Europäischen Union beantragt werden. Letztes Jahr im September dauerte ein Ansuchen bei der EU über 2 Monate lang, bis es bewilligt wurde, und die angeforderte Summe wurde um ein Drittel gekürzt. Berappen müssen die Finanzierung des „EU-Zentralkomitees“ und Hilfszahlungen an bankrotte Staaten in der Europäischen Union alle arbeitenden Menschen in den wohlhabenderen Ländern. Tja, ob wir durch Verträge mit der Europäischen Union voll reingelegt wurden oder nicht, das muss jede(r) für sich selbst entscheiden. Ich aber denk mir meinen Teil, solange das Denken noch erlaubt ist.
Haribert Isepp, Spittal an der Drau
Erschienen am Mo, 25.10.2021
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