Das freie Wort

Rechtlicher Kurz-Weg

Aus rechtlicher Sicht ist die Aufregung der Opposition wegen der Einvernahme von BK Kurz durch einen Richter und nicht durch die WKStA überhaupt nicht nachvollziehbar. Selbst wenn die WKStA tatsächlich ein Verfahren einleiten würde, landet dieses ja schließlich irgendwann vor einem Richter. Wenn sich jetzt aber der Richter gleich vorweg ein Bild macht, verkürzt das auf jeden Fall das Verfahren, egal, wie er auch entscheiden mag. Zu 99% wird er wohl für kein Gerichtsverfahren entscheiden, weil ein Vorsatz für eine Falschaussage eher schwer zu beweisen sein wird. Die Aufregung der anderen Parteien ist nur einleuchtend aus politischer Sicht. Man kann dem Kanzler nicht so lange öffentlich eine tatsächliche oder auch nur eine moralische Schuld vorwerfen, wie man es eigentlich vorgehabt hätte. Die „Kurz muss weg“-Kampagne kommt zumindest kurzfristig ein wenig ins Stottern, aber dass sie weitergehen wird, darum mache ich mir keine Sorgen. Ein anderes Programm haben sie ja nicht!

Gerhard Hintermeier, St. Pölten

Erschienen am Fr, 30.7.2021

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