Ein Unbekannter hatte auf einen blinden Studenten einen Handarbeitsbetrieb angemeldet. Erst Jahre später kam dies ans Tageslicht – als diesem bereits mit Pfändung gedroht wurde.
Man hat einen eigenen Betrieb, weiß aber gar nichts davon. Zumindest so lange, bis sich die Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) meldet. Klingt nach einem schlechten Scherz, ist aber für einen Südtiroler bittere Realität. Er hatte nämlich genau deshalb ein Schreiben der SVS mit einer Nachforderung von 1600 Euro erhalten. Andernfalls werde er gepfändet.
Mit wenigen Daten zum Gewerbe
Ein großer Irrtum? Mitnichten! Wie sich herausstellte, hatte bereits 2020 ein Unbekannter ein Gewerbe mit Handarbeiten auf den blinden Mann angemeldet, der zu diesem Zeitpunkt an der Fachhochschule in St. Pölten studiert und in einem Studentenwohnheim gewohnt hatte. Der „Witzbold“ dürfte auf den Namen, die E-Mail-Adresse und die Telefonnummer des Studenten sowie dessen Adresse im Wohnheim einen Betrieb angemeldet haben – viel mehr Daten benötigt man hierzulande nicht für ein freies Gewerbe. Eine entsprechende Bestätigung hätte ihm das Magistrat St. Pölten geschickt, der junge Mann beteuert jedoch, diese nie erhalten zu haben.
Bei Abmeldung mehr Unterlagen gefordert
Der Irrtum, über den auch der Bürgeranwalt im ORF berichtete, ist damit aus der Welt? Ebenfalls nein! Eine sofortige Löschung wurde zunächst verwehrt, schließlich konnte nicht ausgeschlossen werden, dass der blinde Mann das Handarbeitsgewerbe tatsächlich ausgeübt habe. Dass er bei der Abmeldung des Gewerbes nun mehr Unterlagen benötigte, als es der Unbekannte bei der Eröffnung offenbar brauchte, ist ein weiterer großer Stein auf dem Weg des jungen Mannes aus der ungewollten Selbstständigkeit.
Gelöscht aus kuriosem Grund
Erst nach einer Anzeige wegen betrügerischem Datenverarbeitungsmissbrauch wurde das Unternehmen gelöscht. Aber auch nur, weil das Gewerbe die letzten drei Jahre nicht ausgeübt worden und der Inhaber mit der Entrichtung der Wirtschaftskammerumlage im Rückstand war.
Kritik an Missbrauchsgefahr
„Hier wird vom Magistrat und seinem Chef Bürgermeister Matthias Stadler ein Blinder im Regen stehen gelassen“, kritisiert FPÖ-Landesrat Martin Antauer diesen Vorfall. Der möglicherweise kein Einzelfall bleibt. Denn seit Jahresbeginn ist es laut Gewerbeordnung zulässig, nur durch unmittelbare elektronische Eintragung in das GISA (Gewerbeinformationssystem Austria) und ohne Mitwirkung eines Sachbearbeiters Gewerbeanmeldungen zu erledigen. Kritiker befürchten, dass durch den niederschwelligen Zugang eine Missbrauchsgefahr bewusst in Kauf genommen wird.
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