In Spanien ist ein Rapper zu einer Gefängnisstrafe von 9 Monaten wegen Beleidigung seiner Majestät verurteilt worden. Unfassbar sollte man sich denken. Wir leben, so die EU in einem freien Land mit freier Meinungsäußerung. Gilt wahrscheinlich nur in den eigenen 4 Wänden, wenn kein Alexis zu- oder abhört. Demos und Unruhen waren in Spanien die Folge. Eigenartigerweise sieht die EU hier keine Rechtsverletzung durch den Staat, nein der Bürger muss schweigen, auch wenn dieser, wie am Beispiel Ihrer undurchsichtigen Durchlaucht Juan Carlos, einen Lump nennt. Man sollte sich einmal von den übergescheiten Rechtsgelehrten erklären lassen, wo die Ursprünge einer Majestätsbeleidigung zu suchen sind, um es vorweg zu nehmen, man landet bei der Spanischen Inquisition. In Österreich hat man es sich relativ einfach gemacht, da wurde der Paragraf Majestätsbeleidigung in Präsidentenbeleidigung umgeschrieben. Eine Strafverfolgung ist auch hier mit bis zu 6 Monaten oder 365 Tagessätzen möglich. Wenn in Russland ein Herr Nawalny sich mit dem Staat anlegt, doch wohl deshalb, weil hier Privatinteressen gegeben sind. Es darf doch nicht davon ausgegangen werden, dass Herr Nawalny ein politisch Verfolgter ist, wenn sich dieser in sein Heimatland begibt und Rundumschläge durchführen will. Hier wird jedoch die EU hochmächtig aktiv und nennt weitere Embargo-Beschränkungen. Es ist den EU-Bürokraten noch nicht aufgefallen, dass man sich mit jeder wirtschaftlichen Sanktion selbst in das Fleisch schneidet. Nein so viel hat man leider noch nicht gelernt, es ist einfacher von irgendwo Geld herbei zu zaubern um dadurch vor zu geben die Wirtschaft an zu kurbeln, anstatt sich um Abnehmer seiner Produkte zu kümmern um den Wohlstand erhalten zu können und gleichzeitig keine größeren Schulden zu machen. Am Beispiel des in Spanien inhaftierten Bürgers hingegen schweigt die ganze Welt.
Johann Ziniel, Neusiedl am See
Erschienen am Mo, 22.2.2021
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