In Art. 50 EUV (Unionsvertrag) sind die Austrittsbedingungen reguliert: „Sollten sich der austrittswillige Mitgliedsstaat und die Europäische Union nicht über die Modalitäten des Austritts einig werden, wird der Austritt nach Ablauf von zwei Jahren nach der Notifikation einseitig wirksam. Ab diesem Zeitpunkt oder zu dem ansonsten vereinbarten Zeitpunkt finden die Verträge und damit die gesamte Unionsrechtsordnung auf den ausgetretenen Staat und die seiner Jurisdiktion unterliegenden Privatpersonen keine Anwendung mehr.“ Offensichtlich hat London bisher eine Show abgezogen, um Zeit für die Frist zu gewinnen, und würde sich in diesem Fall die Zahlung von Altlasten ersparen. Was allerdings nicht funktionieren wird, ist die Beanspruchung bisheriger Privilegien als Nichtmitglied ohne Beitragsleistungen an Brüssel, weil das die Grundstrukturen der Union infrage stellt und jede Menge Nachahmer generieren würde, was letztlich die Auflösung des Konstrukts bedeutet. Und wenn die irisch-irische Grenze ein faktisches Problem darstellt, dann wäre die Zeit reif für eine Wiedervereinigung der Insel, Unabhängigkeit und einen Austritt aus dem Kolonialsystem, wobei die religiösen Gegensätze zu bewältigen sein sollten.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
Hinweis in eigener Sache: Schon bald erwartet Sie auf krone.at ein rundum erneuerter Forenbereich mit vielen neuen Features! Mehr Informationen finden Sie hier.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
Hinweis in eigener Sache: Schon bald erwartet Sie auf krone.at ein rundum erneuerter Forenbereich mit vielen neuen Features! Mehr Informationen finden Sie hier.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.