Soziale Gerechtigkeit bedeutet also für die Grünen in Person der zuständigen Ministerin, dass zwar auch jene, die gar keine entsprechenden Kosten tragen und auch keine Beiträge leisten müssen, etwa Häftlinge und Asylwerber, den Klimabonus in voller Höhe quasi „bar auf die Kralle“ erhalten, dass aber hinkünftig jene, die sich durch Engagement hochgedient haben, die obendrein auch noch am Land wohnhaft und auf ihr Auto angewiesen sind, diesen auch noch versteuern sollen. Das ist nicht nur aufgrund der Treffsicherheit zweifelhaft, sondern es konterkariert auch die ursprüngliche Intention dieser Reform! Zuerst bezahle ich als Pendler und Konsument die CO2-Abgabe, erhalte dann eine Vergütung, die die resultierenden Mehrkosten ohnehin nicht abdeckt, und dann soll ich darauf, auf eine bereits bezahlte Steuer (!), wieder eine Steuer abführen!? Ist eine Doppelbesteuerung neuerdings nicht nur (partei)politisch legitim, sondern auch juristisch legal? Auf diese Art wird dieser „Bonus“ endgültig dann zum Malus dessen, der was leisten will und kann.
Florian Stadler, Aschach/Donau
Erschienen am Sa, 18.5.2024
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