Gesellschaftswandel und Rechtswandel – Innenminister Kickl in der Kritik
Alles ist im Fluss. Die Zeiten ändern sich, und wir müssen uns mit ihnen ändern. Die Ehe, die wir gestern hatten, ist heute eine andere geworden. Die Fluchtsituation, die es vor fünfzig und mehr Jahren gab, ist heute eine ganz andere. Die Gesellschaft wandelt und ändert sich. Gerade bei uns in Österreich und überhaupt in Europa sind grundlegende Änderungen im Gange. Und das Recht, die Gesetze und Verträge sind ein Spiegelbild und Produkt der jeweiligen gesellschaftlichen Situation und der Erfordernisse, die in einer Gesellschaft bestehen, um das Zusammenleben möglichst friktionsfrei zu gestalten. Vorschriften können daher nicht in Erz gegossen sein und Ewigkeitsanspruch haben. Das gilt besonders für Vorschriften, die entweder lebloses Papier geblieben sind und in der Praxis weitgehend missachtet werden oder die durch die Entwicklung, die Veränderung der ihnen seinerzeit zugrunde gelegten Situation nicht mehr brauchbar sind. Und das gilt natürlich auch für internationale Konventionen. Da sollte man sich ganz genau ansehen, wie sehr sie in der Praxis auch realen Wert haben, also beachtet werden. Und wenn sich herausstellen sollte, dass sie vielfach ignoriert werden, dass ihre Anwendung oft nur Theorie ist, dann sollten schon Überlegungen zulässig sein, inwieweit da Änderungsbedarf gegeben ist. Und das sollte z. B. auch für die Flüchtlingskonvention und sogar für die Menschenrechtskonvention gelten. Nicht ein Änderungswunsch ist da verwerflich, verwerflich ist allein, wenn von gewisser Seite solche Konventionen unterzeichnet werden und bei der Unterzeichnung schon klar ist, dass keineswegs die Absicht besteht, die Bestimmungen einzuhalten, und wenn sie dann natürlich auch nicht eingehalten werden. Wie steht es da international z. B. mit dem Menschenrecht auf Gleichberechtigung von Mann und Frau und mit dem Menschenrecht der Meinungs- und Glaubensfreiheit? Da sollte sich Kritik entzünden. Und gegen jene Staaten und Regime, die z. B. Menschenrechtskonventionen und die Flüchtlingskonvention überhaupt nicht unterzeichnet haben. Was spricht gegen die Forderung von Innenminister Kickl, die Menschenrechtskonvention – vielleicht hat er eher die Flüchtlingskonvention gemeint – an geänderte Verhältnisse anzupassen? Und das müsste natürlich durch die Politik, das heißt durch das Parlament bzw. die Parlamente geschehen. Denn es ist die Aufgabe der Politik, der Parlamente, Rechtsbestimmungen an geänderte Verhältnisse anzupassen. Das verlangt sogar der Respekt vor dem Recht. Denn das Recht wird nicht respektiert, wenn an sich geltende Bestimmungen in der Praxis missachtet werden.
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