Was soll man DAVON noch wirklich halten? Da macht also ein völlig gewissenloser Mensch seit 24 Jahren ohne Führerschein, aber vollgepumpt mit irgendwelchen „Drogenersatzmitteln“ die Straßen unsicher; baut einen schweren Unfall nach dem anderen, verletzt andere Verkehrsteilnehmer schwer und hat nun die erste Tote auf seiner „Abschussliste“. Doch die Justiz zeigt sich während all dieser Zeit völlig hilflos, einen derartig gemeingefährlichen Typen buchstäblich aus dem Verkehr zu ziehen! Dass es sich bei diesem Kerl um einen völlig uneinsichtigen, empathie- und verantwortungslosen Menschen handelt – also DEN Wiederholungstäter par excellence –, fand auch diesmal bei der Strafbemessung keine Berücksichtigung! Oder meint das Gericht allen Ernstes, dass man ihn mit gerade einmal vier Monaten unbedingt (die restlichen 11 sind sogar nur bedingt, also auf Bewährung) zu einer inneren Umkehr, einer seelischen Läuterung bewegen kann? Hätte er die Frau erschossen oder erstochen, wäre er auf Jahrzehnte hinter Gittern gelandet. Aber so war er ja „nur“ verkehrssicherheitstechnisch „beeinträchtigt“ unterwegs. In vier Monaten heißt’s also wieder zittern auf den Straßen.
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