August Wöginger und dessen Konsorten haben durch ihre Annahme einer richterlich festgelegten Diversion und der damit verbundenen Zahlung von insgesamt 87.000 Euro (plus 1500 Euro Entschädigungsleistung an die betroffene Finanzbeamtin) wohl auch den Parteienstaat Österreich selbst entscheidend in Frage gestellt. Denn der Grund, warum es Parteien in unserem Land gibt, liegt leider schon lange nicht mehr darin, dem Land und dessen Bevölkerung bestmöglich dienen zu wollen, sondern in der Tatsache, dass man es sich als Parteimitglied bisher verlässlich richten und dadurch persönliche Vorteile erlangen konnte. Parteiklientelismus nennt man so etwas. Dieser Grundsatz wurde nun zum ersten Mal augenscheinlich und öffentlich in Frage gestellt, und es hat wohl seinen Grund gehabt, dass Wöginger es auf keinen langen Prozess – wohl auch auf eine Order der Parteiführung hin – samt strafrechtlicher Verurteilung ankommen ließ. Die Beweise waren zu erdrückend. Für alle im Parlament vertretenen Parteien beginnt damit eine neue Zeit. Sie werden in Zukunft vorsichtiger agieren und weniger offensiv Freunderlwirtschaft praktizieren können und sich dafür hoffentlich mehr dem Gesamtwohl unseres Landes und dessen Bewohnern widmen müssen, wenn sie weiterhin ernst genommen und auch gewählt werden möchten.
Martin Krämer, per E-Mail
Erschienen am Do, 9.10.2025
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