„Beispiellose Strafe“
Der Liechtensteiner Hoch wurde bestraft, weil er bei den Olympischen Winterspielen 2006 nach Ansicht des FIS-Gremiums gegen den Artikel 2.8 (Unterstützung, Ermutigung, Hilfe oder andere Komplizenschaft bei Dopingvergehen oder versuchtem Dopingvergehen) des Anti-Doping-Reglements verstoßen hat.
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