Doch kein Engagement
Die Waschmaschine verfügte über einen "Aquastopp", der im Falle des Falles die Wasserzufuhr abschaltet. Das tat er im konkreten Unglücks-Fall aber nicht, und die Hausfrau war in dieser Zeit einkaufen.
Beim Heimkommen waren Vorzimmer, Küche und Wohnzimmer geflutet. Die Versicherung verweigerte die Zahlung: Zu wenig aufgepasst! Doch das Gericht entschied anders: Es wäre eine "Überspannung der Sorgfaltspflicht", wenn man eine Waschmaschine dauernd überwachen müsste. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Symbolbild: Peter Tomschi
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.