Kuriose Gesetze

Ärger wegen Neubau in Alt-Urfahr

Oberösterreich
19.07.2007 19:13
Der Wirbel in Alt-Urfahr wird immer größer! Denn nach dem Abriss des Geburtshauses des Biedermeiermalers Johann Baptist Reiter soll nun ein zweites Haus (Ottensheimer Straße 41) verschwinden - ohne Gemeinderatsbeschluss, obwohl dieser jede Abbruchbewilligung erteilen müsste. Und dennoch ist alles legal.

Bei dem geplanten Projekt handelt es sich nämlich nach den Buchstaben des Gesetzes nicht um einen Neu-, sondern um einen Umbau, da eine Mauer sowie eine Zwischenwand bestehen bleiben. „Das Projekt wurde zweimal vom Gestaltungsbeirat geprüft und 2006 genehmigt“, weiß Planungsstadtrat Klaus Luger, der sagt: „Die Bauordnung ist Sache des Landes. Ich hätte nichts dagegen, wenn diese strenger wird.“

Denn Fakt ist: Auch wenn der (angebliche) Umbau laut Paragraphen rechtens ist, bleibt ein bitterer Nachgeschmack. „Aber wir müssen uns nach dem Gesetz richten“, so Luger, der sagt: „Jedes Projekt in Alt-Urfahr wird dem Gestaltungsbeirat vorgelegt. Wenn dieses unabhängige Gremium ein Projekt absegnet, werden wir es genehmigen.“ So soll zumindest gewährleistet werden, dass das historische Stadtbild erhalten bleibt. Ob das allerdings bei dieser Gesetzeslage auch gilt, bleibt abzuwarten. Schließlich wird der Neu-, pardon, Umbau des nun betroffenen Hauses wesentlich größer als das bisherige Gebäude, wird die Sicht der Nachbarn beeinträchtigt. „Aber nur, weil diese nicht so weit gebaut haben, wie sie gedurft hätten“, verteidigt sich Luger. Eben alles im Rahmen der Gesetze…

 

 

 

Foto: Markus Wenzel

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