Spannung bis zuletzt. Dass U-Richterin Elisabeth Radl dem Promi-U-Häftling ein - juristisch formuliert – „gelinderes Mittel“ als die U-Haft anbieten wird, stand ja bereits im Raum. Ob das tatsächlich der Fall sein würde, wusste man erst knapp nach 14 Uhr. „Es besteht angesichts der zu erwartenden Strafdrohung zwar nach wie vor Fluchtgefahr, aber diese kann auch ohne U-Haft gebannt werden“, hieß es.
Kartnig wurde gegen Gelöbnis und 1,2 Millionen Euro Kaution freigelassen. Ihm wurde auch der Reisepass abgenommen. Die Angehörigen und die Anwälte des U-Häftlings waren auf diese Vorschläge vorbereitet. Kartnigs Sohn Gerald, Geschäftsführer der Kartnig-Firma Perspektiven-Werbung sagte am Nachmittag: „Wir haben das Geld. Schließlich stützen wir uns auf eine gute Firma und Freunde, die jetzt einspringen!“
Die 1,2 Millionen Euro mussten aus reellen, also voll versteuerten Einnahmen stammen. Das wurde ganz genau geprüft. Die Staatsanwaltschaft Graz hatte nämlich zuvor erklärt, dass die Unbedenklichkeit der Bankgarantie, die Kartnigs Anwälte vorgelegt hatten, nicht gegeben sei. Zudem habe sie nur eine Million umfasst.
Die Richterin beschloss aber dann doch, die "unbedenkliche Herkunft" der Kaution anzuerkennen und die Entlassung des Ex-Sturm-Zampanos zu genehmigen. Kartnig durfte die Haftanstalt Graz-Jakomini wenig später als vorläufig freier Mann (durch den Hinterausgang) verlassen. Vorläufig deshalb, weil die Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht eine Beschwerde gegen das Vorgehen der U-Richterin eingelegt hat.
In erster Linie richtet sie sich gegen die Anwendung der „gelinderen Mittel“ - die Fluchtgefahr sei so groß, dass sie nicht gerechtfertigt seien. Lehnt das OLG das ab, wird die festgesetzte Kaution beeinsprucht und eine höhere Summe gefordert. Gibt das OLG dem Einspruch Recht, dann muss Kartnig wieder in die Zelle zurückkehren.
Statement der Anwälte: „Wir haben ihn nicht gewogen“
Kartnig will sich bis zu einem möglichen Verfahrensbeginn nicht öffentlich äußern. Es gehe ihm aber gut, er habe die Entscheidung herbeigesehnt, richteten seine Anwälte am Montag bei einer Pressekonferenz aus.
Die Kaution sei von einer „dritten Person“ gestellt worden, die allerdings nicht in der Öffentlichkeit auftreten wolle, hieß es. Kartnig muss mehrere Auflagen erfüllen, berichteten die Juristen: „Er musste geloben, nicht zu flüchten und die Untersuchungen nicht zu behindern. Ferner muss er sich einmal in der Woche bei Gericht melden und einen Ortswechsel anzeigen."
Der Sturm-Zapampano befindet sich in seinem Haus in Graz, hieß es: „Er wohnt wie bisher an der gleichen Adresse“. Auf die Frage eines Journalisten, ob Kartnig die U-Haft zugesetzt habe, sagte Pacher: „Wir haben ihn nicht gewogen, aber er sieht nicht mitgenommen aus."
Untreue, Veruntreuung und betrügerische Krida
Hannes Kartnig saß seit dem 8. Mai in Untersuchungshaft. Mehrere Haftbeschwerden der Anwälte Richard Soyer und Michael Pacher waren bislang erfolglos geblieben. Dem ehemaligen Boss des Fußball-Bundesligisten Sturm Graz werden Untreue, Veruntreuung und betrügerische Krida vorgeworfen. Darüber hinaus droht Kartnig noch ein Finanzstrafverfahren wegen Abgabenhinterziehung. Der ebenfalls inhaftierte Ex-Sekretär des SK Sturm ist inzwischen aus der Untersuchungshaft entlassen worden.
Von Werner Kopacka, Thomas Bauer & Krone.at
Foto: Christian Jauschowetz
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.