Ausschreibung nötig

Juristen zerpflücken Plan zur Wasser-Absicherung

Oberösterreich
13.06.2007 19:42
So einfach, wie es sich die Landespolitiker machen wollen, wird die Sicherung des Trinkwassers bei einem Börsegang der Energie AG nicht sein, warnt ein Gutachten von Vergabe-Juristen der Stadt Linz: Nationale und EU-Gesetze würden eine öffentliche Ausschreibung erfordern - die sich wegen „Nichtdiskriminierung“ nicht nur auf heimische Bieter beschränken darf.

Dass die Wasserversorgung „oberösterreichisch“ bleibt, ist eine der Bedingungen, unter denen die Grünen dem Börsegang zustimmen. Erfüllt werden soll sie durch eine landeseigene Wasser-AG, die der Energie AG ihre Wassernutzungsrechte abkauft - oder „rückkauft“, denn sie gehörten schon einmal dem Land, bevor sie an die Energie AG übertragen wurden.

Die Juristen sehen darin vergaberechtlich aber einen neuen öffentlichen Auftrag, den das Land nicht einfach an „seine“ Wasser-AG vergeben darf, sondern nach dem Bundesvergabegesetz 2006 und den Richtlinien der EU auch öffentlich ausschreiben muss.

„Damit besteht die Gefahr, dass unser Wasser an den Bestbieter geht“, so SP-Chef Erich Haider, der sich durch das Gutachten in seiner Börse-Ablehnung bestätigt sieht: „Es kann auch ins Ausland verkauft werden.“

 

 

 

Symbolfoto: Peter Tomschi

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