"Krone"-Ombudsfrau

Mit ungültigen Tickets unterwegs: Kulanz

Ombudsfrau
11.10.2017 14:20

Eine Leserin wusste nicht, dass man bestimmte Fahrscheine vor Fahrtantritt entwerten muss und kassierte dafür eine Strafe. Dann zeigte sich, dass sie auch noch die falschen Tickets gekauft hatte. Die Ombudsfrau konnte trotzdem vermitteln!

Es passiert so leicht: Man kauft ein Zugticket bei einem Automaten - und erst in letzter Minute fällt einem ein, dass man manche Fahrkarten vor Fahrtbeginn ja auch noch entwerten muss. Eine Leserin aus Niederösterreich allerdings wusste gar nicht, dass sie ihre Tickets vor Fahrantritt erst noch selbst entwerten hätte müssen und fuhr mit den "ungezwickten" Fahrscheinen von Schwechat nach Wien. Erst der Zubegleiter machte sie bei einer Kontrolle darauf aufmerksam, dass sie die Scheine hätte entwerten müssen, und stellte ihr eine Strafe wegen Schwarzfahrens in der Höhe von 90 Euro aus.

Auf Anfrage der Ombudsfrau prüften die ÖBB den Fall. Da zeigte sich: Die Leserin hatte nicht nur ihre Tickets nicht entwertet, sondern sie hatte überhaupt die falschen Fahrscheine für ihre Fahrstrecke gekauft! Dennoch reagierten die ÖBB sehr kundenfreundlich, sie verzichteten ausnahmsweise auf einen Teil der Forderung.

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