"Eine solche Forderung mutet schon vom gedanklichen Ansatz her als dermaßen befremdend an, dass sie den Betreffenden als wohl nicht (mehr) ernst zu nehmende Persönlichkeit erscheinen lässt", heißt es in der Begründung des Handelsgerichts Wien. "Berücksichtigt man ferner die mit der Verwirklichung dieses Ansinnens verbundenen Kosten, so liegt die langläufig anzutreffende Meinung, ein derartiges Verlangen der Politiker sei verrückt", begründet das Gericht weiter.
Al-Rawi begrüßte diese Entscheidung des Handelsgerichts und wertete sie als "wichtiges Signal gegen den fremden- und islamfeindlichen Populismus" von Westenthaler. Die einstweilige Verfügung zeige, dass man mit "diesem menschenverachtenden Populismus nicht weit komme".
Westenthaler hatte seine Behauptung zunächst im Rahmen einer TV-Wahlkampfkonfrontation zur Nationalratswahl im ORF gegenüber dem SPÖ-Bundesvorsitzenden Gusenbauer aufgestellt, indem er einen angeblichen Briefwechsel zwischen Al-Rawi und dem Alpenverein zitierte. Darin hätte Al-Rawi angeblich gefordert, Halbmonde statt Gipfelkreuzen auf den österreichischen Berggipfeln anzubringen. Al-Rawi hatte daraufhin Peter Westenthaler und das BZÖ geklagt.
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