Facebook-Streit

Richter: “Vollkoffer” ist für Politiker zumutbar

Salzburg
25.11.2016 10:21

Im digitalen Schlagabtausch zwischen dem Landtagsabgeordneten Markus Steiner (FPS) und der Politikergattin Alexandra Schöppl (Frau des früheren FPÖ-Obmanns Andreas Schöppl) hat jetzt das Landesgericht ein nicht ganz unspannendes Urteil gefällt. Gültig ist der Richterspruch allerdings noch nicht, weil eine Seite bereits angekündigt hat, in Berufung zu gehen...

Die Vorgeschichte ist "Krone"-Lesern bereits bekannt: Zwischen FPÖ und FPS herrscht seit geraumer Zeit ein bitterer Streit. Nach dem Rauswurf von FPÖ-Urgestein Karl Schnell im Juni vergangenen Jahres gründete dieser die FPS. Seither streiten beide Seiten auf öffentlicher Bühne um Geld und Begrifflichkeiten. Abseits vom politischen Parkett entspann sich allerdings auch eine Fehde zwischen einzelnen Akteuren, die einen traurigen Höhepunkt in einem Schlagabtausch auf Facebook fand - mit juristischen Folgen.

Geklagt hatte der FPS-Abgeordnete Markus Steiner aus dem Pinzgau. Es ging um Äußerungen ihn betreffend auf der privaten Facebook-Seite von Alexandra Schöppl. Die "Krone" hatte darüber berichtet: Sie nannte ihn unter anderem einen "Vollkoffer", er riet der Bäckereiangestellten dazu, "kleinere Brötchen zu backen". In einem Teilaspekt konnte sich Steiner jetzt vor Gericht durchsetzen: Die Aussage, er habe sich kaufen lassen, ist demnach nicht zulässig und muss von Schöppl widerrufen werden. Nicht allerdings die Bezeichnung "Vollkoffer". Zur Begründung führt das Gericht an: "Nach herrschender Rechtssprechung sind diese (Anm. d. Red. Grenzen) bei sog. ,public figures’, somit Personen von öffentlichem Interesse, sehr viel weiter gesteckt als bei Privatpersonen." Demnach ist Politikern ein höherer Grad an Toleranz bei kritischen Bemerkungen ihre Person betreffend zumutbar, wenn sie selbst öffentlich Äußerungen tätigen, die kritische Reaktionen hervorrufen könnten. Das Posting ist somit als "zulässige Meinungsäußerung" einzustufen. Im Klartext: Ein Politiker muss im Zuge der öffentlichen Diskussion mehr aushalten können, als es bei einer Privatperson der Fall ist.

Berufung: Schöppl rechnet sich gute Chancen aus
In weiterer Folge sind auch die Bezeichnungen "Gesindel" und "Dreckskübelmethoden" als Umgangsmethoden im politischen Diskurs als durchaus üblich anzusehen, wie es der Urteilsbegründung zu entnehmen ist. "Ich freue mich selbstverständlich, dass das LG Salzburg Frau Schöppl verurteilt hat, es zu unterlassen, über mich öffentlich Unwahrheiten zu verbreiten", so Steiner in einer Stellungnahme zur "Krone". Auf der Gegenseite sieht man die Entscheidung gelassen. Rechtsanwalt Dr. Andreas Schöppl, der seine Frau in dieser Angelegenheit vertritt, sagt zur "Krone": "Auch wenn Herr Steiner nur mit einem geringen Teil seiner Klage durchgekommen ist, so werde ich trotzdem dagegen Berufung erheben. Ich sehe nämlich durchaus gute Chancen, dass dann in der zweiten Instanz das Klagebegehren zur Gänze abgewiesen wird."

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