„Jeder Patient erwartet sich Ehrlichkeit und Unterstützung im Falle einer falschen ärztlichen Behandlungsmethode“, so Hammer. Daher hilft die Juristin den Betroffenen, wo sie nur kann. „Wichtig ist auch, etwaige Informationsdefizite zu beseitigen und die Patienten ausführlich aufzuklären“, beschreibt Hammer ihre Funktion.
Die Patienten- und Pflegevertretung klärt kostenlos Missstände auf, erteilt Auskünfte und hilft den Bürgern, bei Fehlbehandlungen an ihr Recht zu gelangen.
Um ärztliches Versagen nachweisen zu können, werden der gesamte Befund und die Patientenakte neu überprüft und vor der Schiedsstelle verhandelt. Meistens bezahlt die Haftpflichtversicherung des Krankenhauses eine Entschädigung. „Wird kein ärztliches Verschulden festgestellt, kann den Kranken auch durch den Patientenentschädigungsfonds geholfen werden“, so Hammer. Es gibt aber auch einfache Beschwerden, etwa über die Krankenhauskost, sagt die Expertin. Infos unter der Telefonnummer 0 732/77 20-14 215.
Foto: Chris Koller
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