Neue Hoffnung

Gekündigt! Was nun?

Wirtschaft
01.10.2002 19:17
Die wenigsten wissen, dass man eine Kündigung auf Grund verschiedenster Widrigkeiten vor Gericht anfechten kann. Dafür sind die Chancen ganz gut: Kammern und Anwälte empfehlen sich in jedem Fall bei einen Anwalt zu beraten!
Manche Kollektivverträge erlauben nur unterbestimmten Vorraussetzungen eine Kündigung! Kündigunsbeschränkungenliegen auch vor, wenn das Dienstverhältnis auf eine bestimmteZeit eingegangen wurde. Gemäß §105 des Arbeitsverfassungsgesetzgibt es einen allgemeinen Kündigungsschutz wegen Sozialwidrigkeit:Sozialwidrig ist ein Kündigung, wenn Mitarbeiter seit Jahrenim Unternehmen beschäftigt sind, und die Gefahr besteht,dass sie im Fall einer Kündigung keinen Platz mehr am Arbeitsmarktfinden, bzw. durch einen neuen Arbeitsplatz eine finanzielle Schlechterstellungeintritt.
 
Unter 24 und über 55 wird es am Arbeitsmarkteng. Die neuen Arbeitsmarktzahlen bestätigen das. Wirtschaftund AK fordern deshalb neue anreize für die Anstellung ältererSemster.
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