Sie hatten sich erst in der Nacht zum Sonntag kennengelernt, tranken in einem Lokal in einer Gruppe reichlich Alkohol. "Wir gehen noch in ein anderes Lokal", meinten kurz nach 2 Uhr früh Johanna N. aus Pinsdorf und ihr neuer Bekannter. Dann kamen sie aber auf die Idee, sich noch im Traunsee abzukühlen.
Das tragische Ende ist bekannt: Johanna N. versank im Wasser und ertrank, der 20-Jährige kletterte ans Ufer, sammelte Handtasche, Bluse und Handy des verschwundenen Opfers ein. Kleidung und Tasche versteckte er bei sich zu Hause, mit dem Handy fuhr er am Vormittag zum Offensee und warf es dort ins Wasser: "Ich war in Panik, weil sie weg war, und ich wollte nicht, dass ein Bezug zu mir hergestellt werden kann!" Seine Handlungsweise bringt dem 20-Jährigen nun – wie berichtet – ein Verfahren wegen unterlassener Hilfeleistung ein, worauf bei Todesfolge maximal ein Jahr Haft drohen. Dieser § 95 des Strafgesetzbuch war bei einem Mordprozess um den Tod einer Tanzlehrerin in Gmunden für den Angeklagten hingegen sogar als erschwerend (Mord durch unterlassene Hilfeleistung, weil er das Opfer sterbend liegen ließ) gewertet worden: 18 Jahre Haft (nicht rechtskräftig). Am Mittwoch nächster Woche soll der Oberste Gerichtshof darüber entscheiden.
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