Die Sperrung müssen die Provider auf eigene Kosten durchführen. "Der Provider muss die Kosten allfälliger Sperrmaßnahmen in die geschäftliche Kalkulation einberechnen und ein Vermittler muss sowohl in finanzieller als auch technischer Hinsicht gerüstet sein, Zugangssperren durchzuführen", heißt es in der Entscheidung des OGH. Mit anderen Worten: Die Website-Sperren und die nötige Infrastruktur werden die Kunden der Provider zahlen.
Beim Verein für Anti-Piraterie (VAP), der die Website-Sperren erfochten hat, zeigt man sich in einer Aussendung mit dem Urteil des OGH sehr zufrieden. Bei Portalen wie kinox.to handle es sich um keine Kleinigkeiten, sondern um organisierte Kriminalität. Dass der Zugang zu diesen Angeboten gesperrt bleibt, sei gut.
Website-Sperren in der Praxis völlig nutzlos
Freilich: In der Praxis haben sich die Website-Sperren als völlig nutzlos erwiesen. Die betroffenen Websites – ihre Betreiber sind nach einer Großrazzia der Polizei seit Monaten auf der Flucht – sind über alternative Adressen oder die IP-Adresse weiterhin erreichbar, da bei den Providern nicht ihre IP-Adresse gesperrt, sondern lediglich ihr Eintrag aus dem DNS-Server gelöscht wurde.
Das ist ungefähr so, als würde man kinox.to aus dem Telefonbuch löschen, dabei aber die Nummer intakt lassen. Freilich wäre es auch realisierbar, bei den Providern IP-Filter einzurichten, die Internetnutzer daran hindern, bestimmte Websites aufzurufen. Das würde den Methoden entsprechen, die Länder wie China für die Internetzensur nutzen. Allerdings ließe sich auch ein solcher IP-Filter mit VPN- oder Anonymisierungsdiensten umgehen.
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