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Der Fall hat eine Vorgeschichte, die bis ins Jahr 2007 zurückreicht: Damals soll es in der Wirtschaftskammer eine Veranstaltung gegeben haben, bei der ein Deutscher eine neuartige Erfindung präsentierte: Einen Peilsender im Taschenformat. Etliche Detektive waren zugegen, und es dauerte nicht lange, bis sich die erste Gelegenheit für einen Einsatz bot. Doch zwei Frauen beobachteten den Detektiv, wie er den Sender unter einem Auto montierte, und glaubten, das sei eine Bombe. Ein Riesen-Polizeieinsatz war die Folge.
Personenbezogene Daten?
Nun stand der 57-jährige Berufsdetektiv vor Gericht – wegen "Beschaffung und Weitergabe personenbezogener Daten in Gewinn- und Schädigungsabsicht".
Beklagter und Zeugen aus der Branche stritten ab, dass der Peilsender tatsächlich personenbezogene Daten übermitteln könne: Er sei ja nicht mit der Zielperson untrennbar verbunden wie z. B. eine Fußfessel. Man wisse ja nur, wo der Sender ist. Er könne eine Observation nicht ersetzen, sondern diene nur als Hilfsmittel. Bezirksanwalt Egon Lamprecht sah eine Verletzung des Datenschutzes: "Wer Peilsender unter welchen Voraussetzungen verwenden darf, ist ganz klar geregelt. Und ein Privatdetektiv darf sicher nicht mehr als die Polizei." Anwalt Klaus Herke konterte, dass das Anbringen eines Peilsenders strafrechtlich nicht relevant sei.
Niemand kann davon ausgehen, dass illegal war
Richterin Ursula Summereder fällt einen glatten Freispruch: Wer eine Wirtschaftskammer-Veranstaltung besuche, könne nicht davon ausgehen, dass hier verbotene Dinge präsentiert werden. Rechtskräftig!
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