Bis 2031 geregelt

Verordnung: Regierung beschließt Zeitumstellung

Innenpolitik
22.09.2026 09:25
Porträt von krone.at
Von krone.at

Die halbjährliche Zeitumstellung bleibt in Österreich auch künftig bestehen. Jetzt legt die Bundesregierung sogar per Verordnung fest, wann die Sommerzeit beginnt und wann sie endet.

Wer hat an der Uhr gedreht? Wann die Zeit in Österreich umgestellt wird, soll nun per Verordnung geregelt werden. Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) bringt die entsprechende Verordnung in den Ministerrat ein.

Zeitumstellung für fünf Jahre geregelt
Die EU veröffentlicht jeweils für fünf Jahre im Voraus die verbindlichen Termine für die Zeitumstellung. Die Mitgliedsstaaten müssen diese dann per Regierungsverordnung national festschreiben. Grundlage dafür ist das Zeitzählungsgesetz.

Die Termine stehen bis 2031 fest:

  • 2027: 28. März / 31. Oktober
  • 2028: 26. März / 29. Oktober
  • 2029: 25. März / 28. Oktober
  • 2030: 31. März / 27. Oktober
  • 2031: 30. März / 26. Oktober

„Sicherung des Funktionierens des Binnenmarkts“
 Wirtschaftsminister Hattmannsdorfer bringt die Verordnung am Dienstag in den Ministerrat ein und beantragt den Beschluss. Das offizielle Ziel ist die „Sicherstellung des Funktionierens des Binnenmarkts durch eine unionsweit einheitliche Regelung zu Beginn und Ende der Sommerzeit“

Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) bringt die Uhr-Verordnung in den Ministerrat ...
Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) bringt die Uhr-Verordnung in den Ministerrat ein.(Bild: Krone-Collage/APA/ROLAND SCHLAGER, APA/BARBARA GINDL)

Viele kritisieren die Zeitumstellung
Eine Abschaffung der Zeitumstellung wird seit Jahren immer wieder diskutiert. Viele sprechen sich für eine ganzjährige Sommerzeit aus, doch einige EU-Mitgliedsstaaten verhindern bisher den Durchbruch.

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