Eine 43-jährige Vorarlbergerin soll ihrem Ex einen folgenschweren Faustschlag in die Rippengegend verpasst haben. Im Prozess am Landesgericht Feldkirch (Vorarlberg) spricht sie von einem „Schubser“, während er über starke Schmerzen klagt.
Die Berufskraftfahrerin soll ihrem 40-jährigen Ex-Partner mit einem Faustschlag gleich drei Rippen gebrochen haben – eine sogenannte Rippenserienfraktur, medizinisch keine Kleinigkeit.
Die Version der Vorarlbergerin klingt harmloser: Der Ex habe sich ihr in der Wohnung „in den Weg gestellt“, als sie rauchen wollte. Sie habe ihn „bloß mit flachen Händen geschubst“ – fertig. Zudem habe der vermeintlich Verletzte zwei Tage später beim Umzug ihrer Tochter bereits wieder fleißig Kisten geschleppt – und das ohne ersichtliche Schmerzen.
Was der Ex-Partner im Zuge seiner Aussage allerdings relativiert: Er habe nur leichte Kartons mit Kleidung getragen, keine Möbel. Auch seine drohenden Chatnachrichten an die Ex räumte er ein – geschrieben im angetrunkenen Zustand und „missverständlich formuliert“. Angezeigt habe er sie ohnehin nur, weil die Krankenkasse dies so verlangte. „Die hätten mir sonst den Krankenstand nicht bezahlt.“
Angeklagte lehnte Diversion ab
Richter Alexander Wehinger bot der bislang unbescholtenen Frau eine Diversion an: Geldstrafe zahlen, Verantwortung übernehmen und das Verfahren wird eingestellt. Sie lehnte ab – und bekam prompt ein Urteil: Schuldspruch, 3600 Euro Strafe, die Hälfte bedingt. Die Begründung des Richters: Der Zeuge habe glaubwürdig gewirkt, eigene Fehler eingeräumt und Ereignisse nicht abgestritten. Er habe zudem „nicht den Eindruck erweckt, als ob er nur darauf abzielt, seiner Ex-Freundin eine reinzuwürgen“.
Die Angeklagte will das nicht auf sich sitzen lassen und gegen das Urteil berufen. Die Staatsanwaltschaft schweigt vorerst. Das letzte Wort in diesem Beziehungskrimi ist also noch nicht gesprochen.
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