Die Causa um ein von ihm in Auftrag gegebenes Gutachten in der Brucknerhaus-Affäre ist für den Linzer Ex-Bürgermeister Klaus Luger noch nicht ausgestanden: Die Staatsanwaltschaft hat Berufung gegen den Freispruch im Untreue-Prozess vom Freitag eingelegt. Der Fall wandert damit zum Oberlandesgericht.
Die Staatsanwaltschaft Linz hat gegen den Freispruch für den Linzer Ex-Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) Berufung beim Oberlandesgericht angemeldet. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft bestätigte am Montag einen Bericht von ORF OÖ. Der ehemalige Stadtchef war am Freitag vom Vorwurf der Untreue im Zusammenhang mit der Brucknerhaus-Affäre nicht rechtskräftig freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte sich Bedenkzeit genommen.
Bevorzugtem Bewerber Hearing-Unterlagen geschickt
Luger soll laut Anklagebehörde als Stadtchef ein juristisches Gutachten um ca. 19.000 Euro in Auftrag gegeben haben, das nach Ansicht der Staatsanwaltschaft vor allem in seinem eigenen Interesse war. Der Ex-Bürgermeister hatte 2017 im Auswahlverfahren für die künstlerische Geschäftsführung der Linzer Veranstaltungsgesellschaft LIVA und damit auch für die Intendanz des Brucknerhauses seinem bevorzugten Bewerber, Dietmar Kerschbaum, vorab die Fragen der Hearingkommission zugespielt.
Als durch einen Whistleblower Compliance-Vorwürfe gegen Kerschbaum erhoben wurden und durchsickerte, dass Kerschbaum die Hearing-Fragen bereits gekannt hatte, gab der Bürgermeister, der auch LIVA-Aufsichtsratsvorsitzender war, jenes Rechtsgutachten in Auftrag – wissend, dass er selbst die undichte Stelle war.
Das Gericht vertrat die Auffassung, der Angeklagte habe sich „anwaltlichen Rat“ eingeholt und sich auf diesen verlassen, so die Begründung für Freispruch.
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