Tag der Wahrheit

Pistorius: Richter verkündet am Dienstag Strafmaß

Sport
20.10.2014 09:40
Für Südafrikas Paralympics-Star Oscar Pistorius kommt 20 Monate nach dem Tod seiner Freundin nun die Stunde der Wahrheit: Richterin Thokozile Masipa verkündet am Dienstagvormittag, ob sie der Forderung der Anklage nach zehn Jahren Gefängnis nachkommt oder welches andere Strafmaß sie für die fahrlässige Tötung des Models Reeva Steenkamp festlegt.

Pistorius hatte die 29-Jährige in der Nacht auf den Valentinstag 2013 durch eine geschlossene Toilettentür seiner Villa bei Pretoria erschossen. Die Richterin folgte seiner unter Tränen vorgebrachten Beteuerung, er habe hinter der Tür einen Einbrecher vermutet. Sie wies die Mordanklage zurück und sprach den beinamputierten Paralympics-Sieger am 12. September lediglich der fahrlässigen Tötung schuldig.

Darauf stehen nach südafrikanischem Recht maximal 15 Jahre Haft. Da keine Mindeststrafe vorgeschrieben ist, könnte Richterin Masipa den 27-Jährigen auch nur zu Hausarrest und gemeinnütziger Arbeit verurteilen - so die Forderung der Verteidigung.

Pistorius' Anwalt Barry Roux hatte am Freitag in seinem Schlussplädoyer erklärt, sein Mandant bedauere sein fahrlässiges Verhalten zutiefst. Er sei keineswegs "der kaltblütige Mörder", als den ihn die Staatsanwaltschaft dargestellt habe.

Anwalt: "Tragischer Irrtum"
Der Sportler habe aufgrund eines "tragischen Irrtums" den Tod seiner Geliebten verursacht. Seine Bestrafung habe daher gleich nach den Schüssen auf die Toilettentür begonnen. "Sollte er ins Gefängnis kommen, würde ihn dies brechen."

Staatsanwalt Gerrie Nel erwartete hingegen, dass die Richterin Pistorius so bestrafe, wie dies die Mehrheit der Südafrikaner wolle. "Zehn Jahre sind das Minimum", sagte der Chefankläger in seinem Schlussplädoyer. Falls Pistorius mit Hausarrest in der Luxusvilla seines Onkels davonkomme, wäre dies angesichts des Leids der Opfer-Familie "schockierend".

Massive Kritik an Richterin
Südafrikanische Juristen äußerten unterschiedliche Vermutungen zu Art und Umfang der Strafe. Einige erwarteten ein hartes Urteil, nachdem die Richterin massiv dafür kritisiert worden war, dass sie Pistorius nicht des Mordes schuldig gesprochen hatte. Dafür hätte er obligatorisch lebenslänglich erhalten müssen. Andere Experten verwiesen darauf, dass Richter in Südafrika angesichts der weit verbreiteten Gewaltkriminalität oft milde Strafen gegen Hausbesitzer verhängen, die auf echte oder vermeintliche Eindringlinge schießen.

Dass der Pistorius-Fall, der weltweit Aufsehen erregt hat, mit der Verkündung des Strafmaßes zu den Akten gelegt wird, ist allerdings nicht sicher. Sollte es zu weit von den jeweiligen Forderungen der Anklage und der Verteidigung abweichen, könnten beide Seiten Berufung einlegen. Dies wäre unmittelbar nach der Bekanntgabe möglich oder noch bis zu zwei Wochen danach.

Daher wird damit gerechnet, dass Pistorius - wenn überhaupt - frühestens nach Ablauf dieser Frist ins Gefängnis müsste. Sollte Berufung eingelegt werden, würde dies die Vollstreckung der Strafe aussetzen. Bis zur Verhandlung vor dem Obersten Gericht Südafrikas könnten zwei Jahre vergehen, schätzen Experten. In dieser Zeit würde Pistorius weiter auf Kaution in Freiheit bleiben können.

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(Bild: KMM)



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