Vor EuGH

Rechte von Türken: EU-Kommission klagt Österreich

Österreich
16.10.2014 13:03
Die EU-Kommission verklagt Österreich vor dem Europäischen Gerichtshof im Zusammenhang mit den Rechten türkischer Arbeitnehmer und ihrer Familien. Konkret wirft die Kommission Österreich vor, im Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht gegen das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Türkei zu verstoßen.

Die EU-Kommission hatte Österreich zuletzt im April in dieser Angelegenheit verwarnt. Österreich sei bei seiner Position geblieben, wegen der die EU-Kommission nunmehr den Europäischen Gerichtshof anrufe, teilte die EU-Behörde mit.

Im April hatte die Kommission Österreich bereits aufgefordert, einige Bestimmungen seines Niederlassungs- und Aufenthaltsrechts zu ändern, um sie mit Rechten für türkische Staatsbürger und ihre Familienangehörigen in Einklang zu bringen. Grundlage dafür sei das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Türkei, das ein umfassendes Verschlechterungsverbot (Stillhalteklausel) für diese Bestimmungen enthält.

Österreich sieht keinen Handlungsbedarf
Österreich hatte damals der Kommission in seiner Antwort mitgeteilt, dass es keine Notwendigkeit sehe, seine nationalen Rechtsvorschriften zu ändern. Das Innenministerium habe demnach den zuständigen Behörden in erster Instanz bereits ein Rundschreiben geschickt mit der Anweisung, diejenigen Bestimmungen, die eine rechtliche Schlechterstellung im Vergleich zum Zeitpunkt des EU-Beitritts Österreichs bewirken, nicht auf türkische Staatsangehörige anzuwenden.

Die Kommission betrachtete diese Maßnahme jedoch als nicht ausreichend, da die betreffenden türkischen Staatsangehörigen sich nicht auf unveröffentlichte Rundschreiben verlassen können, die von der Verwaltung jederzeit geändert werden können, erklärte die EU-Kommission.

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