"Schweinerei"

Streit um Nachzahlungen für Zivildiener

Österreich
27.01.2006 13:58
Das Innenministerium will Nachzahlungen an Zivildiener möglichst gering halten - durch eine Gesetzesänderung. Einem Entwurf zu Folge müssen alte vermögensrechtliche Ansprüche dann vier Wochen nach In-Kraft-Treten des Gesetzes geltend gemacht werden, ansonsten würden sie verjähren. Hintergrund: Der VfGH entschied im Vorjahr, dass das Verpflegungsgeld für Zivildiener zu niedrig sei.

Das Höchstgericht urteilte, dass die durchschnittlich sechs Euro pro Tag "deutlich" zu wenig seien. Für das Innenministerium würde diese Entscheidung im "worst case" eine Mehrbelastung von 118 Millionen Euro bedeuten - und zwar dann, wenn alle Zivis, die nach der Gesetzes-Novelle 2001 ihren Dienst geleistet haben, rückwirkend ihre Ansprüche einfordern würden.

Wie aus dem Ministeriums-Entwurf, der der APA vorliegt, hervorgeht, müssten die Ansprüche binnen vier Wochen beim jeweiligen Rechtsträger mit einem vorgefertigten Formular eingebracht werden. Für die Zivis könnte sich das als Herausforderung herausstellen: Sie müssten nämlich für ihren zum Teil Jahre zurückliegenden Dienst angeben, wie oft sie Frühstück, Hauptmahlzeit und sonstige Mahlzeiten bekommen haben.

"Bodenlose Schweinerei"
Die "Plattform für Zivildiener" sprach von einer "bodenlosen Schweinerei". Das Ministerium wolle die Zivis "um ihre berechtigten Ansprüche" bringen, so Bundessprecher Paul Fiala. Das Innenministerium dementierte inzwischen, dass die Vier-Wochen-Frist kommen könnte.

SPÖ und Grüne übten Kritik an dem publik gewordenen Zivildienst-Entwurf. Der Vorschlag sei "inakzeptabel", meinte SP- Bundesgeschäftsführer Norbert Darabos in einer Aussendung. Die Grüne forderten ein Ende des "Affentheaters bei der Zivi-Verpflegung".

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