Nicht immer dürfen Volksschüler eine Bildungsstätte außerhalb des Schulbezirks besuchen. Für das kommende Jahr liegen bereits 21 Anträge dafür vor, nicht alle werden bewilligt.
Der Übergang vom Kindergarten in die Volksschule stellt für viele Kinder einen wichtigen Schritt dar. Während für Mittelschulen seit dem Schuljahr 2017/2018 ein landesweiter Berechtigungssprengel gilt, müssen Eltern einen Antrag stellen, wenn sie ihr Kind in eine sprengelfremde Volks- Sonder- oder Polytechnische Schule schicken möchten. Denn Voraussetzung ist, dass sich die betroffenen Gemeinden einig werden – also die Sprengelgemeinde bereit ist, an die sprengelfremde den sogenannten Gastschulbeitrag zu leisten.
Niemand weiß, wie viele tatsächlich betroffen sind
Wie viele oberösterreichische Kinder insgesamt sprengelfremde Schulen besuchen, lässt sich laut Bildungsdirektion nicht beantworten. Denn bei der Schulbehörde landen Ansuchen nur, wenn sich die Eltern und Gemeinde nicht einig werden – weil beispielsweise die Gastschulbeiträge nicht übernommen werden.
Bisher gibt´s 21 Anträge
Für das kommende Schuljahr müssen derartige Ansuchen bis spätestens 14. Juli bei der Schulbehörde eingebracht werden. Stand Freitag lagen bereits 21 Anträge auf sprengelfremden Schulbesuch vor, weitere 16 wurden entweder zurückgezogen oder eine nachträgliche Einigung zwischen den Gemeinden erzielt.
18 Absagen
Nicht immer kann den Wünschen der Erziehungsberechtigten entsprochen werden. Immerhin 18 Verfahren für das laufenden Schuljahr 2025/2026 wurden negativ entschieden.
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