Einem 60-Jährigen aus Enns (OÖ) wurde die E-Card gesperrt, weil noch kein Foto im österreichweiten System abgespeichert ist. Informiert wurde der Mann allerdings nicht, weder von den Ärzten noch der Gesundheitskasse oder der Chipkarten Betreibergesellschaft.
Weil noch kein Foto von Harald Breit (60) im behördlichen Register (Pass, Führerschein oder Personalausweis) gespeichert ist, wurde ihm nach dem Ablauf seiner E-Card keine neue zugestellt. Informiert wurde der Ennser von der drohenden Sperre aber nicht. Die „Krone“ hat nachgefragt, wie das passieren konnte.
So sollte es funktionieren
Die Österreichische Gesundheitskasse klärt auf: „Erscheint ein Patient in einer Kassenordination ohne E-Card oder ist diese abgelaufen, defekt oder gesperrt, ist der Vertragsarzt verpflichtet, die Ordinationskarte zu stecken und eine Online-Anspruchsprüfung durchzuführen. Wird eine aufrechte Anspruchsberechtigung festgestellt, muss die Behandlung erfolgen und mit der ÖGK verrechnet werden“, heißt es vonseiten der Kasse.
Man kann dann aber als Privatpatient behandelt werden, muss zahlen und das Geld dann von der ÖGK zurückfordern. Eine pauschale Ablehnung der Behandlung, ohne diese Schritte einzuhalten, sei nicht korrekt. Breit allerdings sagt, dass ihm genau das passiert sei.
Keine schriftliche Information
Ausgestellt werden die Karten, wie berichtet, von der Sozialversicherungs-Chipkarten Betriebs- und Errichtungsgesellschaft (SVC), und die muss keine Information ausschicken. Wie viele ähnliche Fälle wie jenen von Breit es gibt, weiß man nicht.
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