Ein Serbe (52) fand eine abgelaufene Parkberechtigung für behinderte Personen, fälschte mit einem Klebestreifen das Datum und parkte drei Tage lang gratis in der Kurzparkzone in Salzburg. Am Dienstag musste er wegen schweren Betrugs vor die Richterin. Nach seinem Geständnis betonte sie: „Das war eine blöde Idee.“
Was der in Salzburg lebende Serbe getan hat, war nicht nur unanständig und moralisch verwerflich, es war auch strafrechtlich relevant: Mitte November fand der seit 43 Jahren hier in Österreich lebende Arbeiter (52) nämlich einen Parkausweis für Behinderte mit einer bereits abgelaufenen Befristung. Kurzerhand klebte er ein neues Datum mit einem Klebestreifen darauf und nutzte den Parkausweis, um im Salzburger Stadtteil Lehen – bekannt für den dortigen Parkplatz-Mangel – problemlos und kostengünstig den Mercedes abzustellen.
Auffälliger Klebestreifen
Am vierten aufeinanderfolgenden Tag in der Kurzparkzone entdeckte eine Polizeistreife den Wagen des 52-Jährigen und kontrollierte den an der Windschutzscheibe angebrachten Parkausweis. Rasch sahen die Beamten den Klebestreifen. Es war auch der Klebestreifen, der dem Serben strafrechtliche Probleme einbrachte: Dadurch galt die amtliche Urkunde nämlich als verfälscht. Ergo: Am Dienstag musste der Mann wegen des Vorwurfs des schweren Betrugs im Salzburger Landesgericht vor die Richterin treten. „Ja, es stimmt“, legte der Angeklagte ein Geständnis ab.
Fragen hatte die Richterin keine, da der 52-Jährige von Anfang an den Vorwurf zugab. Sie betonte aber, dass es „eine blöde Idee“ war. Nach acht Minuten Verhandlung verkündete die Richterin das (noch) nicht rechtskräftige Urteil: schuldig wegen schweren Betrugs. Als Strafe entschied sich die Richterin zu einer Geldstrafe in Höhe von 1560 Euro. Der Serbe kündigte an, das Urteil auch annehmen zu wollen. Er hat aber rechtlich noch drei Tage Bedenkzeit.
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