Urteil wegen Nötigung

Mann drohte Schwester: „Ich werde dich erhängen“

Vorarlberg
02.03.2026 18:00
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Am Landesgericht Feldkirch (Vorarlberg) musste sich am Montag ein 30-jähriger Tschetschene wegen Nötigung verantworten. Der mehrfach einschlägig Vorbestrafte hatte seine 16-jährige Schwester mit massiven Drohungen eingeschüchtert, damit sie soziale Medien nicht mehr nutzt.

Schon vor Prozessbeginn war klar: Hier geht es um mehr als nur Streit. Die junge Schwester wollte nur aussagen, wenn sie ihrem Bruder nicht begegnen muss. Richter Alexander Wehinger organisierte deshalb den Ablauf so, dass sich die beiden im Gerichtsgebäude nicht über den Weg liefen.

Die junge Frau schilderte vor Gericht einen Tag im Juni des vergangenen Jahres, der ihr offenbar bis heute nachgeht. Ihr Bruder habe auf ihrem Handy Social-Media-Kontakte entdeckt – vor allem zu Burschen. „Ich habe sonst alles rechtzeitig gelöscht“, so die 16-Jährige. Doch diesmal sei es anders gewesen: Er habe ihr das Handy weggenommen, Nachrichten durchforstet und sei „komplett ausgerastet“. Dann die schweren Vorwürfe: Er soll ihr mit Erhängen und Erdrosseln gedroht haben.

Privatbeteiligten-Vertreterin Ariana Etefagh und Staatsanwältin Claudia Buss-Gerst- Grasser ...
Privatbeteiligten-Vertreterin Ariana Etefagh und Staatsanwältin Claudia Buss-Gerst- Grasser waren sich einig: „Der Angeklagte hat aus seinen Vorstrafen nichts gelernt.“(Bild: Chantall Dorn)

Als Grund nannte sie religiöse Vorstellungen und die Angst des Bruders, sie könnte über soziale Netzwerke „schlechte Menschen kennenlernen“. Der 30-Jährige wies die Anschuldigungen entschieden zurück. Er sei nicht schuldig, sagte er. „Es würde mir nie in den Sinn kommen, meiner Schwester zu drohen.“ Schon früher habe es ähnliche Vorwürfe der älteren Schwester gegeben – und auch damals sei er seiner Meinung nach zu Unrecht verurteilt worden. Privatbeteiligten-Vertreterin Ariana Etefagh zeichnete jedoch ein anderes Bild. „Der Angeklagte sieht sich als Bestimmer in der Familie und versucht, Kontrolle auszuüben.“ Aus früheren Verurteilungen habe er offenbar nichts gelernt.

Der Angeklagte akzeptierte das Urteil
Am Ende glaubte das Gericht der Darstellung des Opfers. Das Urteil: neun Monate Freiheitsstrafe, davon sechs Monate bedingt. Obwohl der Tschetschene die Straftaten während offener Probezeit begangen hatte, sah Richter Alexander Wehinger vom Widerruf der damals verhängten bedingten Haftstrafe von drei Monaten ab, verlängerte jedoch die Probezeit auf fünf Jahre.

Das Urteil begründete der Rat so: „Man hat Ihrer Schwester deutlich angemerkt, wie sehr sie unter der familiären Situation leidet. Sie hat Sie nicht über Gebühr belastet, sondern ruhig, detailliert und glaubwürdig ausgesagt.“ Der Tschetschene akzeptierte das Urteil. Ob er die Haftstrafe antreten muss oder doch den Antrag auf elektronisch überwachten Hausarrest genehmigt bekommt, ist noch offen.

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