Gilt ab 1. Juli

Mindestsicherung in Tirol mit regionalen Regeln

Tirol
28.02.2026 08:00

Der zweite Teil der Reform steht bevor. Die „Gerechte Reform“ soll ab Juli gelten und soll Vorteile für etwa Pensionisten oder Menschen mit Behinderung bringen. Die „Krone“ kennt Details und Zahlen.

Die Novelle des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes „Gerechte Reform der Tiroler Mindestsicherung“ ist nun in Begutachtung. Klarer Fokus bleibt dabei, dass die Sicherung eine zentrale Stütze der Sozialpolitik sein soll, gleichzeitig aber einen Anreiz, einer Beschäftigung nachzugehen, erhöht. Menschen mit Behinderung oder Mindestpensionisten sollen damit bessergestellt werden.

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Unser Ziel ist es, Menschen ein würdevolles Leben zu sichern und den Wiedereinstieg in das Erwerbsleben zu ermöglichen.

LR Eva Pawlata

Die Mindestsicherung solle eine Übergangshilfe, kein Dauerzustand sein. Mit 1. Juli soll die Reform dann in Kraft treten. „Unser Ziel ist es, Menschen ein würdevolles Leben zu sichern und den Wiedereinstieg in das Erwerbsleben zu ermöglichen“, LR Eva Pawlata.

Bis zu 200 Euro monatlich mehr
Das Land hat ein Berechnungsmodell erarbeitet, das auch regionale Besonderheiten (etwa Wohnkosten) berücksichtigt. Für Mindestpensionisten, die ihr Leben lang gearbeitet haben, ergibt sich je nach Wohnkosten eine Unterstützung von bis zu 200 Euro monatlich, Menschen mit Behinderung dürfen sich über einen Zuschuss von rund 220 Euro freuen.

Auch Alleinstehende erhalten eine höhere Mindestsicherung. So stehen einer Person in der Stadt Innsbruck 1561 Euro zu – je nach tatsächlichen Wohnkosten, eine Alleinerziehende mit einem Kind im Bezirk Landeck erhält künftig bis zu 2011 Euro – rund 170 Euro mehr als bisher. 

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