Statt sich mit redlicher Arbeit ein Handy zu verdienen, wollte ein 16-jähriger Bursche aus Vorarlberg das neueste iPhone mit Falschgeld bezahlen. Der Plan scheiterte, am Dienstag folgte am Landesgericht Feldkirch das gerichtliche Nachspiel.
Lammfromm sitzt der Schulabbrecher vor der Richterin. „Ich habe einen großen Fehler gemacht“, bereut der 16-Jährige die Tat von Anfang Mai letzten Jahres. Nachdem sich der Bursche zunächst übers Internet ein Paket mit 100 gefälschten 20-Euro-Scheinen zum Schnäppchenpreis von 20 Euro bestellt hatte, versuchte er, mit Fake-Geld in einem Handyshop seinen lang ersehnten Traum zu bezahlen – ein iPhone 15 Pro. Als der Verkäufer die Blüten entlarvte, entriss ihm der Jugendliche das Smartphone und trat mit seiner Beute die Flucht an.
Nicht das erste Mal vor Gericht
Weshalb er sich nun wegen des Besitzes und der Weitergabe nachgemachten Geldes sowie Diebstahls am Landesgericht Feldkirch verantworten muss. „Es war halt so verlockend“, begründet der 16-Jährige sein Handeln. Dabei ist es nicht das erste Mal, dass er Bekanntschaft mit dem Gericht macht. Zweimal kam er in der Vergangenheit mit einer Diversion davon – unter anderem wegen Körperverletzung. Beide Male wurde er zu Sozialstunden verdonnert. Durchgehalten hat er nicht. Statt der auferlegten 60 Sozialstunden leistete er lediglich 19,5 Stunden ab. „Ich war zu faul“, gibt er im Prozess unumwunden zu.
Richterin drückt noch einmal beide Augen zu
Im Hinblick darauf, dass sein Mandant eine Lehrstelle in Aussicht habe, regt der Verteidiger erneut eine außergerichtliche Lösung an. Gleichzeitig führt der Anwalt noch einmal die schwierige Lebenssituation des Delinquenten ins Treffen. „Er hat die Mittelschule nicht abgeschlossen, war lange auf Arbeitssuche. Sein Vater lebt nicht hier, die Mutter ist nur am Arbeiten.“ Der Jurist ist sich sicher, „dass sich die Situation für den Jugendlichen mit dem Antritt der Lehrstelle bessern wird“.
Worauf die Richterin noch einmal alle Augen zudrückt und den Angeklagten ein weiteres Mal gewähren lässt. Soll im konkreten Fall heißen: 600 Euro Geldbuße statt eines Eintrags ins Strafregister. Zahlt er die Buße nicht fristgerecht innerhalb von sechs Monaten, gibt es ein Wiedersehen bei Gericht und mit Sicherheit eine Vorstrafe. Der 16-Jährige bedankt sich für die gütliche Einigung und versichert, nicht mehr straffällig zu werden: „Denn ich befinde mich mittlerweile auf einer völlig anderen Umlaufbahn.“
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