Nach oftmaligen Pannen

In „Montagsaufzug“ blieb diesmal Techniker stecken

Niederösterreich
20.02.2026 09:00

Penibel genau hat die Wohnungsgenossenschaft WET in der Stellungnahme zu unserem letzten Bericht über Aufzugsdefekte in Michelhausen (NÖ) festgehalten, dass nicht nimmer derselbe Personentransporter defekt war. Vor allem nicht jener, der – laut Aussagen mehrerer Bewohner – nun zum wiederholten Fall ausgefallen ist. Punkt am i: Die Diagnose des Technikers, der sich nun quasi selbst aus dem „Gefängnis“ befreien musste, war dieselbe wie beim letzten Vorfall.

Nach intensivem Dialog mit den Mietern eines Wohnblocks in Hohenwarth im Bezirk Hollabrunn war die Fachkraft, die den schon oftmals defekten Aufzug reparierte, wenigstens ehrlich: Heute sei er selbst – in der mittlerweile intern als „Montagsgerät“ bezeichneten Anlage – stecken geblieben. So jedenfalls berichten es mehrere Mieter der „Krone“. Sie mussten die Treppe benutzen und nutzten dabei die Gelegenheit, genauere Erkundigungen bei der Fachkraft einzuholen.

Streitbare Aussagen zu Anzahl und Gründen der Ausfälle in letzten Jahren
Nach dem letzten „Krone“-Bericht über den Aufzug legte der Bauträger, die WET, in einer Anfragebeantwortung Wert darauf, zu betonen, dass man das Problem nun endlich geortet – und sinngemäß – durch gezielte Maßnahmen behoben habe. Eine Störung aufgrund eines defekten Antriebs war schuld. Dass kaum drei Wochen später dieselbe Diagnose an denselben Aufzugtüren prangte, „wunderte uns so gesehen nicht, machte aber doch perplex“.

Ermäßigung für Mieter nun doch Thema – bislang wurde dies abgelehnt
Die zweite Anfrage bei WET ergab eine nüchterne Sachverhaltsdarstellung: Ein Hinweis sei angebracht, das Ersatzteil in Bestellung – dann Umbau Wiederinbetriebnahme und: „Derzeit wird geprüft, ob es bei der nächsten Betriebskostenabrechnung zu einem finanziellen Entgegenkommen kommen kann. Eine Mietzinsreduktion wurde unsererseits klar abgelehnt, da hierfür nach aktueller Rechtslage es keinen Grund besteht. Ungeachtet dessen sind wir bemüht, im Sinne eines Entgegenkommens die Betriebskosten des Aufzugs zu evaluieren und – sofern möglich – eine entsprechende Reduktion im Rahmen der Betriebskostenabrechnung im Juni 2026 vorzunehmen.“

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