Rotkreuz-Machtkampf

Ex-Rettungskommandant blitzt vor Gericht ab

Salzburg
03.02.2026 18:45

Rückschlag für Salzburgs früheren Landesrettungskommandanten, Etappensieg für das Rote Kreuz: Das Arbeits- und Sozialgericht wies nun die Klage auf Wiedereinstellung von Stefan Herbst ab. Denn: Man sei hierfür schlicht nicht zuständig ...

„Es ist bitter, kommt allerdings nicht ganz überraschend.“ Stefan Herbst, geschasster Landesrettungskommandant, bleibt weiter kämpferisch. Wie berichtet, klagte er am Salzburger Arbeits- und Sozialgericht auf Wiedereinstellung beim Roten Kreuz. Das Gericht hat sich jetzt für nicht zuständig erklärt. Denn: Herbst sei ein leitender Angestellter gewesen, er könne daher nicht am Arbeitsgericht auf Wiedereinstellung klagen.

Der Ex-Kommandant sieht das anders – er habe nichts alleine entscheiden können. „Wir gehen in Berufung“, kündigt Herbst an. Der Fall dürfte daher beim Oberlandesgericht Linz landen. Beim Roten Kreuz heißt es auf Anfrage kurz und knapp: „Wir nehmen das Urteil zur Kenntnis.“

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