Gerichts-Nachspiel

Betrunken hinters Steuer gesetzt und Unfall gebaut

Vorarlberg
04.02.2026 06:00
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Eine nächtliche Sufffahrt eines 40-jährigen Vorarlbergers endete mit einem Crash und zwei Verletzten. Am Dienstag ging das gerichtliche Nachspiel am Landesgericht Feldkirch über die Bühne.

„Sie können von Glück reden, dass nicht mehr passiert ist“, mahnt Richterin Lea Gabriel den Angeklagten. Der 40-Jährige hatte sich Ende Mai vergangenen Jahres mit 1,8 Promille hinters Steuer gesetzt und einen folgenschweren Unfall verursacht.

Seinen Ausgang genommen hatte die Sache an jenem Montag kurz nach Arbeitsschluss. Gemeinsam mit ein paar Kollegen traf man sich noch auf ein Feierabendbier. Doch aus einem Glas wurden mehrere. Und so gipfelte der süffige Abend gegen 22 Uhr in der übermütigen Entscheidung des 40-Jährigen, sich trotz ordentlichen Alkoholpegels ins Auto zu setzen und nach Hause zu fahren.

Beim Versuch, auf der Lustenauerstraße in Götzis das Auto einer 20-jährigen Frau und ihrer gleichaltrigen Beifahrerin zu überholen, verlor der Fahruntüchtige die Kontrolle über seinen Pkw und touchierte den Kleinwagen der Lenkerin – worauf dieser von der Fahrbahn abkam und in einem Brückengeländer landete.

„Alkohol am Steuer ist No-Go“
Während die Beifahrerin bei dem Unfall mehrere Knochenbrüche im Gesicht erlitt, kam die Fahrerin mit leichten Blessuren davon. Auch der 40-jährige Unfallverursacher überstand den Crash nur mit leichten Blessuren. Ein Alkoholtest machte dann klar: Er war schwer betrunken.

In der Verhandlung am Dienstag am Landesgericht Feldkirch zeigte sich der Angeklagte auch Monate nach dem schlimmen Unfall geschockt. „Der Umstand, dass ich durch meinen eigenen Leichtsinn beinahe zwei Menschenleben auf dem Gewissen gehabt hätte, kann ich mir nicht verzeihen.“ Seine Lehre aus der Sache: „Alkohol am Steuer ist ein No-Go.“

Schmerzensgeld schon beglichen
Wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung schuldig gesprochen wird der augenscheinlich Geläuterte dennoch. Das rechtskräftige Urteil lautet sechs Monate Haft auf Bewährung und 8160 Euro Geldstrafe. Das vom Opfer geforderte Schmerzensgeld hat der Mann bereits gezahlt.

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