Körperverletzung

Somalier würgte Frau bis zur Bewusstlosigkeit

Vorarlberg
03.02.2026 19:00
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Sie wollte Drogen, er wollte Sex. Der daraus resultierende Streit endete mit brutaler Gewalt gegen das 22-jährige Opfer und einer neuerlichen Verurteilung des Gewalttäters am Landesgericht Feldkirch (Vorarlberg).

Angeklagt ist ein 30-jähriger Somalier – wegen schwerer Körperverletzung. Das mutmaßliche Opfer ist eine 22-jährige Frau, die den Angeklagten von einem früheren Aufenthalt in Wien kannte. Im Sommer des vergangenen Jahres besuchte sie ihn in seiner Wohnung in Vorarlberg. Während der erste gemeinsame Tag laut der Frau harmonisch verlief, eskalierte die Situation am zweiten Abend. 

Nach Angaben der 22-Jährigen verlangte der Mann Sex, den sie ablehnte. Es kam zum Streit, in dessen Verlauf der Angeklagte sie gewürgt haben soll, bis sie das Bewusstsein verlor. Als sie wieder zu sich kam, habe sie Blut im Gesicht gehabt, ihre Lippe sei aufgeplatzt gewesen, zudem habe sie Würgemale am Hals und Hämatome am Kinn festgestellt. Die Frau erstattete Anzeige.

Vorwürfe abgestritten
Vor Gericht bestritt der mehrfach einschlägig Vorbestrafte die Vorwürfe jedoch vehement. „Mein Mandant versichert, dass die Besucherin seine Wohnung unverletzt verlassen hat“, erklärte seine Verfahrenshelferin Nadja Luger. Diese verwies auf die starke Alkoholisierung des vermeintlichen Opfers, das laut Gutachten zum Tatzeitpunkt 3,14 Promille aufwies. Für Staatsanwalt Elias Zortea sprach dieser Umstand jedoch nicht gegen ihre Glaubwürdigkeit. Die Frau räumte offen ein, an Schizophrenie zu leiden, Kokain konsumiert und an jenem Abend viel Alkohol getrunken zu haben.

Richterin Franziska Klammer betonte, dass die Zeugin sich nicht schone, Wissenslücken offenlege und dennoch den Kern des Geschehens detailreich schildern könne. Das Gericht sprach den Somalier wegen schwerer Körperverletzung schuldig und verhängte eine bedingte Haftstrafe von zehn Monaten sowie eine Geldstrafe von 2400 Euro. Zudem muss der Mann dem Opfer 500 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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