Amtsmissbrauch:

Wiederholungsprozess gegen Bürgermeister vertagt

Vorarlberg
02.02.2026 18:00
Porträt von Vorarlberg-Krone
Von Vorarlberg-Krone

Nur einen halben Tag dauerte die Neuauflage des Prozesses gegen den Bludenzer Stadtchef Simon Tschann (ÖVP). Die Fortsetzung ist für den 24. Februar geplant. Tschann wird nach wie vor Amtsmissbrauch in einer Bausache vorgeworfen. 

Zurück an den Start hatten die Richter des Obersten Gerichtshofs (OGH) im November entschieden und das Urteil wegen Amtsmissbrauchs gegen den Bludenzer Bürgermeister Simon Tschann (ÖVP) aufgehoben. Am Montag stand nun die Neuauflage am Landesgericht in Feldkirch auf dem Programm. Besonders lang dauerte diese aber nicht. Nach einem halben Tag wurde die Verhandlung vertagt, die Fortsetzung folgt am 24. Februar. Nach wie vor wird dem Stadtchef vorgeworfen, im Jahr 2021 eine Bauabstandsnachsicht und eine Baubewilligung für eine Wohnanlage erteilt zu haben, obwohl ihm bewusst gewesen sei, dass dafür nicht alle Voraussetzungen erfüllt waren.

Elf Monate Haft und 51.000 Euro Geldstrafe
Bereits im Dezember 2024 war Tschann am Landesgericht Feldkirch zu einer elfmonatigen Haftstrafe auf Bewährung und 51.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Allerdings hatte der 33-Jährige mit der angemeldeten Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde Erfolg. Es kam zu der anfangs erwähnten Aufhebung des Urteils. Auch bei der Verhandlung am Montag bekannte sich Tschann nicht schuldig.

Sein Verteidiger regte angesichts der bereits vierjährigen Verfahrensdauer eine Diversion an. Er verwies darauf, dass das Verfahren schon „zwölf Richter verschlungen“ und „nicht mehr überblickbare Kosten“ verursacht habe. Tschann erklärte sich diesbezüglich auch bereit, „Verantwortung für das mir zur Last gelegte Verhalten zu übernehmen“, nämlich dass er den Bauakt inhaltlich nicht geprüft, sondern lediglich gelesen habe. Der Staatsanwalt gab zu dem Ansinnen der Verteidigung keine Erklärung ab.

Worum es immer wieder ging
Während die Verteidigung betonte, dass der Sachverhalt für eine Verurteilung seines Mandanten nicht ausreiche, versuchte der Staatsanwalt bei der Einvernahme zweier Zeugen Zuständigkeiten und Widersprüche beim Zustandekommen des Baubescheids für das Projekt herauszuarbeiten. So ging es immer wieder um mündliche und schriftliche Absprachen und die Termine, an denen diese stattgefunden haben sollen.

Ebenso wurde nach der Berücksichtigung „kritischer“ Gutachten des Amtssachverständigen und des Gestaltungsbeirats gefragt. Bei den beiden Zeugen handelt es sich um einen aktuellen und einen ehemaligen Mitarbeiter der Stadt. Wie im Rahmen der Verhandlung bekannt wurde, hat die Staatsanwaltschaft mittlerweile Ermittlungsverfahren wegen falscher Beweisaussage und Begünstigung gegen sie eingeleitet. Die Vertagung der Verhandlung erfolgte nach der Befragung des Bürgermeisters und der beiden Zeugen.

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