Nach dem Hochwasser 2013 errichteten etliche Goldwörther (OÖ) in dem Überflutungsgebiet feste Bauwerke. Der Bürgermeister erteilte für die Schwarzbauten einen Abrissbescheid, gegen den die Grundstücksbesitzer Beschwerde einlegten. Das Landesverwaltungsgericht wies diese nun ab.
Das schreckliche Hochwasser von 2013 lässt Goldwörth noch immer nicht los. Vor zwei Jahren trat der damalige Bürgermeister Johann Müllner (ÖVP) zurück – als Reaktion auf eine Anzeige eines Gemeindebürgers. Dieser vertrat die Meinung, dass die Wohnwagen im Hochwassergebiet in der Ortschaft Hagenau nicht rechtmäßig stehen würden. Der Ortschef sah das anders. Bei der Bürgermeisterneuwahl verlor die VP das Amt an FP-Kandidat Thomas Prihoda. Auch diesen holte nach Amtsantritt die Hochwasserthematik ein. Er musste einen Abrissbescheid für Gartenhütten ausstellen.
Mir ist aber durchaus klar, dass das Thema sehr emotional ist und auch Ängste verursacht. Deshalb ist es auch legitim, dass man alle Rechtsmittel anwendet
Thomas Prihoda, Bürgermeister
„Davor habe ich mit allen Beteiligten eine neuerliche Begehung gemacht und auf Basis der neuen Erkenntnisse die Bescheide ausgestellt. Mir ist aber durchaus klar, dass das Thema sehr emotional ist und auch Ängste verursacht. Deshalb ist es auch legitim, dass man alle Rechtsmittel anwendet“, sagt der im November 2024 angelobte Bürgermeister.
Mündliche Zusage erhalten
Während im Überflutungsgebiet die meisten Bewohner ihre Einfamilienhäuser abreißen ließen, errichteten einige auf ihren Grundstücken gesetzwidrige Hütten. Ein Grundstückseigentümer legte beim Landesverwaltungsgericht Beschwerde gegen den Abrissbescheid ein. Es handle sich nicht um ein Gebäude für Wohnzwecke, lautet die kurz zusammengefasste Argumentation. Außerdem gebe es eine mündliche Zusage für die Hütten.
Das Gericht wies die Beschwerden nun aber ab. Nach den Bestimmungen des Bautechnikgesetzes seien die Hütten als Gebäude zu qualifizieren. „Die Widmungswidrigkeit der Hütten folgt daraus, dass nach den Festlegungen für die ,Schutzzone Überflutungsgebiet’ im Flächenwidmungsplan die Errichtung von Neubauten unzulässig ist“, stellen die Richter weiters fest. Die mündliche Zusage erachten sie zudem als unwirksam. Eine nachträgliche Erwirkung einer Bewilligung kommt für die Justiz nicht in Betracht.
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