Versicherungen

Wie Sie einen Schadensfall richtig melden

Wirtschaft
26.04.2014 12:00
Kommt man zur Abwechslung - leider - in die Situation, für seine Versicherung nicht nur Prämie zu zahlen, sondern auch die entsprechende Leistung einzufordern, gilt es, einiges zu beachten. Denn sonst kann es passieren, dass man länger auf sein Geld warten muss oder gar ganz leer ausgeht. Tipps rund um die Schadensmeldung bekommen Sie hier.

Schon bei Bekanntwerden des Schadensfalls müssen Sie versuchen, so viele Details wie möglich zu dokumentieren. Die fünf Leitfragen dazu sind: Wann, wo, wer, wie, was? Nach diesen Inhalten werden Sie auch im Schadensformular der Versicherung befragt.

Wichtig: Bleiben Sie bei der Wahrheit! Versuchter Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt und als Versicherungsnehmer bzw. versicherte Person haben Sie sich mit Vertragsabschluss zu gewissen Pflichten bekannt. Unter anderem: Wahrheitspflicht, Meldepflichten und auch Pflicht zur Begrenzung eines auftretenden Schadens.

Verletzen Sie Ihre so genannten Obliegenheiten, kann dies die Leistungsfreiheit des Versicherers zur Folge haben - sprich: Sie bleiben auf Ihrem Schaden ganz oder teilweise sitzen. Formulieren Sie jedoch die Beschreibungen bewusst, um nicht einen Ausschluss zu provozieren. Dabei kann es hilfreich sein, die Bedingungen zum Vertrag zum betreffenden Schaden aufmerksam zu lesen. Im Bedarfsfall können Sie auch Ihren Versicherungsbetreuer um Unterstützung bitten.

Wann?
Sie müssen Tag und Uhrzeit des Schadensereignisses so genau wie möglich angeben. Wichtig: Sobald Sie Kenntnis vom Schadensereignis haben, machen Sie zumindest telefonisch bereits Meldung beim Versicherungsunternehmen, um kein Fristversäumnis zu riskieren! Bei vielen Verträgen bzw. Vertragsarten ist es üblich, unmittelbare Meldung bzw. auch behördliche Anzeige zu fordern. Tun Sie das nicht und erstatten Sie beispielsweise nach einem Diebstahl erst drei Wochen später Anzeige, kann Ihnen das als Fristversäumnis ausgelegt werden und die Zahlung wird verweigert. Auch kann es sein, dass Sie einen zeitlichen Ausschluss in Ihren Vertragsbedingungen definiert haben, also etwa dass Diebstähle aus einem Kfz in der Zeit von 24 bis 6 Uhr nicht versichert sind.

Wo?
An welchem Ort ist der Schaden passiert? Dies ist immer dann wichtig, wenn Ihr Vertrag eine räumliche Deckungsbegrenzung aufweist - also etwa bei einer Reiseversicherung oder einer Versicherung, die aufs Inland bzw. - wie etwa bei einer Haushaltsversicherung - auf einen bestimmten Risikoort eingeschränkt ist. Beispiel: Ein Fahrrad, das im eigenen Keller versperrt war und gestohlen wurde, ist bei vielen Haushaltsversicherungen gedeckt. Wird das Fahrrad jedoch aus dem Fahrradständer bei der U-Bahn gestohlen, ist es nicht versichert.

Wer?
Geben Sie die Kontaktdaten der beteiligten Personen an, üblicherweise Schädiger, Geschädigter und Zeugen. Jedenfalls müssen Name und Telefonnummer angegeben werden. Dies ist besonders bei Kfz-Haftpflicht-, aber auch bei Privathaftpflichtschäden von Relevanz. Beachten Sie auch, dass bei manchen Verträgen Ausschlüsse hinsichtlich des versicherten Personenkreises bestehen bzw. Ausschlüsse für Schäden gegenüber Familienmitgliedern gegeben sind. In diesen Fällen macht eine Schadensmeldung viel Arbeit, aber wenig Sinn.

Wie?
Beschreiben Sie hier genau, wie sich das Schadensereignis zugetragen hat. Dokumentieren Sie mit Fotos, was passiert ist. Je lückenloser die Dokumentation, desto schneller kann Ihr Fall geprüft werden. Aufgepasst: Wird Ihnen von einer anderen Person die Schuld an einem Vorfall gegeben, bestätigen Sie das in dieser Situation nicht! Es ist Sache der Versicherung, die Schuldfrage zu klären - denn bei objektiver Prüfung trifft Sie möglicherweise nur eine Teilschuld und das reduziert die Ersatzleistung.

Was?
Suchen Sie Anschaffungsrechnungen der beschädigten Gegenstände, machen Sie Fotos vom Schaden, legen Sie - sofern verfügbar - Gutachten bei und schreiben Sie detaillierte Aufstellungen zur Zusammensetzung der geforderten Summe. Generell: Die Versicherung ist natürlich berechtigt, eigene Gutachter mit Ihrem Fall zu befassen. Unterstützen Sie die Aufklärung so gut es möglich ist und fragen Sie gleich bei der Schadensmeldung nach Ihren Pflichten bzw. welche Dokumentation erforderlich ist und wie Sie sich verhalten sollen.

Allgemein
Tritt ein Schaden ein, ist Ihre erste Pflicht, die Auswirkungen zu minimieren. Sprich: Feuer löschen, nach einem Wasserschaden aufräumen und trocknen und Folgeschäden weitestgehend verhindern. Versuchen Sie dennoch, in der Situation gleich die richtige Dokumentation mit Fotos, Videos etc. vorzunehmen - damit wird die Schadensmeldung für Sie später deutlich einfacher und die Beurteilung durch die Versicherung leichter.

Sie können Schäden auch durchaus vor Anerkenntnis beheben lassen, melden Sie dem durchführenden Unternehmen jedoch, dass es ein Versicherungsfall war - besonders bei Kfz-Fällen. Denn oft besteht die Möglichkeit, dass die Firma die Rechnung direkt an die gegnerische Versicherung bzw. Ihre Versicherung sendet und sie direkt beglichen wird. Klären Sie dies mit der Schadens-Hotline Ihres Versicherers ab.

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