Prozess in Innsbruck

Bundesheer-Oberst „lax“ bei Disziplinarverfahren?

Tirol
06.05.2025 07:00

Ein Bundesheer-Oberst (57) fand sich am Montag am Landesgericht Innsbruck in der ungewohnten Rolle eines Angeklagten wieder. Er soll Disziplinarverfahren in elf Fällen nicht ordnungsgemäß abgewickelt haben.

Es gab Vorfälle um einen möglichen Hitlergruß, Beleidigungen oder sonstige Verstöße von Soldaten im Rahmen ihres Dienstes. Auch hätte der hohe Offizier in seiner Rolle einen begründeten Anfangsverdacht in diesen Zusammenhängen an die Staatsanwaltschaft weiterleiten müssen. Auch das soll er laut der Anklageschrift unterlassen haben.

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Ich war einfach überfordert und auch überarbeitet.

Der Angeklagte beim Prozess

Angeklagter: „Überfordert in der Pandemie“
Der Angeklagte bekannte sich zwar zu Beginn des ganztägigen Prozesses gewissermaßen schuldig. Tatsächlich seien die Verfahren nicht in angemessener Form erledigt worden. „Ich war einfach überfordert und auch überarbeitet.“ Vieles davon sei nämlich „in der Covid-Zeit“ passiert, und somit habe er an einer Überbelastung gelitten. Besagte Fälle seien schlicht „nicht ganz oben auf seiner Prioritätenliste gestanden“ – ein Fehler.

Verteidiger relativierte Vergehen
Damit fehle aber jedenfalls jegliche „Wissentlichkeit“ und eine vorsätzliche „Schädigungsabsicht“, argumentierte sein Verteidiger. Zudem habe eine Pflicht zur Erstattung an die Staatsanwaltschaft in vier Fällen gar nicht bestanden.

Der Prozess fand am Landesgericht Innsbruck statt. (Symbolbild) (Bild: Birbaumer Christof)
Der Prozess fand am Landesgericht Innsbruck statt. (Symbolbild)

Verzögerte Verfahren als Belastung für Betroffene
Zwei als Zeugen einvernommene Soldaten sprachen unabhängig davon von dem „Damoklesschwert“ des Disziplinarverfahrens, bei dem der drohende Schlag aber dann „doch ausgeblieben ist“. Die Situation der Ungewissheit durch die nicht abgeschlossenen und erledigten Verfahren sei definitiv belastend gewesen. „Es hat mich sehr beschäftigt“, führte ein Zeuge aus. Diese durch ihn verschuldete Ungewissheit hielt auch die Richterin dem Angeklagten vor. „Ich glaube Sie können sich vorstellen, dass das für die Betroffenen sehr unangenehm ist.“

Die Verhandlung wurde schließlich vertagt. Für den 30. Juni wird unter anderem der Tiroler Militärkommandant geladen, um über die „Arbeitsbelastung während der Corona-Pandemie“ Auskunft zu geben.

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