Erfolg vor Gericht

Tierschützer stoppen rechtswidrigen Vogelfang

Tierecke
04.12.2025 16:30

Ein seltener Sieg für unsere gefiederten Waldbewohner: Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Oberösterreich hat den Beschwerden gegen rund 30 Bescheide zum Singvogelfang im Salzkammergut vollständig stattgegeben. Die Entscheidung sei ein deutliches Stoppsignal gegen rechtswidrige Fangpraktiken, jubeln Tierschützer. 

Der Fang von Gimpeln, Stieglitzen, Erlenzeisigen und Fichtenkreuzschnäbeln, traditionell im Herbst mit Lockvögeln durchgeführt, wird seit vielen Jahren kritisiert: Die Tiere werden über den Winter in Volieren gehalten, bei Ausstellungen gezeigt und im Frühling wieder freigelassen – Tierschützer sprechen von unnötiger Tierquälerei.

Heuer wurden im Salzkammergut laut dem „Verein gegen Tierfabriken“ (VGT) rund 370 Fanggenehmigungen erteilt. 30 davon waren Gegenstand der Beschwerden – alle anderen 340 bleiben wegen fehlender Ressourcen unangefochten, doch laut VGT könnten sie ebenfalls rechtswidrig sein, da die Bescheide praktisch identisch ausgestellt wurden.

„Endlich hat ein unabhängiges Gericht außerhalb des Salzkammerguts entschieden“, sagt VGT-Obmann Martin Balluch. „Seit Jahrzehnten werden hier Vögel illegal gefangen, die Bezirkshauptmannschaften decken diese Machenschaften bewusst, indem sie Genehmigungen für drei Jahre ausstellen – gesetzlich sind nur einjährige Bewilligungen zulässig.“

Gericht kritisiert Behörden klar 
Das LVwG bemängelte, dass die Bezirkshauptmannschaften keine ausreichenden Nachforschungen zum Erhaltungszustand der Arten durchgeführt hätten. Zudem seien keine Angaben zu Fangmethoden gemacht worden, und es sei unklar, ob andere Arten ungewollt gefangen werden. Jede Genehmigung müsse nun einzeln geprüft werden.

Michaela Lehner, Juristin von Tierschutz Austria, betont: „Dieses Ergebnis zeigt, wie wichtig es ist, genau hinzusehen und beharrlich auf Rechtsstaatlichkeit zu pochen. Jeder illegal gefangene Vogel ist einer zu viel. Diese Entscheidung gibt den Tieren eine zweite Chance.“

Brauchtum gegen Artenschutz 
Der Singvogelfang im Salzkammergut gilt zwar als immaterielles Kulturerbe der UNESCO – Tierschützer fordern jedoch Konsequenzen: „Ein Brauchtum, das Gesetze bricht, muss gestoppt werden. Gerade in Zeiten der Biodiversitätskrise hat der Artenschutz Vorrang“, so Lehner. Tierschutz Austria plant, sich mit dem Urteil an die UNESCO zu wenden und die Aberkennung zu beantragen. Ein historischer Tag für den heimischen Vogelschutz: Die gefiederten Sänger des Salzkammerguts dürfen hoffen!

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