Rechnungshof-Kritik

Altersteilzeit nutzt Potenzial nicht optimal

Wirtschaft
28.11.2025 11:32

Der Rechnungshof (RH) hat die Altersteilzeit als teuer und wenig nützlich kritisiert. So trage sie etwa nicht dazu bei, Personen länger im Erwerbsleben zu halten, heißt es in einem Bericht, der am Freitag veröffentlicht wurde.

Der Zeitraum, der in dem Bericht überprüft wurde, umfasst die Jahre 2021 bis 2024. Erst im Juni 2025  beschloss der Nationalrat das Teilpensionsgesetz, mit dem die Altersteilzeit von fünf auf höchstens drei Jahre eingeschränkt wurde. Zudem wurde ein Nachhaltigkeitsmechanismus eingeführt, der das Pensionssystem stabilisieren soll. Doch den Prüferinnen und Prüfern des Rechnungshofs geht das nicht weit genug: Den Empfehlungen werde nur „in Ansätzen“ Rechnung getragen, heißt es.

Im Vorjahr zahlte das Arbeitsmarktservice (AMS) fast 600 Millionen Euro an Altersteilzeitgeld aus. Die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer begannen zum frühestmöglichen Zeitpunkt –  Frauen mit 57,5 und Männer mit 60 Jahren – und beendeten die Altersteilzeit mit dem Pensionsantrittsalter. In Anspruch nehmen können sie die Beschäftigten, die noch keinen Pensionsanspruch haben. Eine Auswertung nach Branchen zeigte, dass die Möglichkeit vor allem in der öffentlichen Verwaltung, im Gesundheits- und Sozialwesen und bei Finanz- und Versicherungsdienstleistungen genutzt wurde.

Bis zu 80.000 Euro Kosten pro Person
Der Rechnungshof kritisierte jetzt in seinem Bericht, dass die Altersteilzeit teuer sei. Pro Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer wurden über die gesamte Bezugsdauer durchschnittlich 43.300 Euro ausgezahlt, in elf Prozent der Fälle auch mehr als 80.000 Euro. Zudem habe die Altersteilzeit nicht dazu beigetragen, Personen länger im Erwerbsleben zu halten. Die Reduzierung der Arbeitszeit nutze das Leistungspotenzial der Arbeitenden hingegen nicht optimal.

Es gibt verschiedene Modelle bei der Altersteilzeit. Die Arbeitszeit kann um 40 bis 60 Prozent verringert werden, entweder kontinuierlich oder als Blockzeitmodell. Die Kosten tragen das Arbeitsmarktservice und die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.

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