Notoperation rettet zweijährige Hauskatze. In der Gemeinde Oberwaltersdorf in Niederösterreich mehren sich Hinweise auf weitere verschwundene Tiere. Die Sorge vor einer Serie wächst. Eine Rechtslage aus 1974 schafft zugleich ein absurdes Schlupfloch für mögliche Täter.
Es sind die Momente, die Tierbesitzern das Herz zerreißen: „Luna“, eine zweijährige Hauskatze, kehrte am 26. November gegen Mittag humpelnd nach Hause zurück. Das rechte Hinterbein wollte nicht mehr tragen, jede Bewegung schien ihr unerträgliche Qualen zu bereiten. Was ihre Besitzerin in diesem Moment nicht ahnen konnte: Jemand hatte auf ihre Katze geschossen.
300 Meter voller Schmerz
Die Erstuntersuchung im Tiermedizinischen Zentrum Teesdorf (NÖ) brachte Gewissheit. Eine frische Wunde in der Kniefalte, ein Röntgenbild mit metallischem Fremdkörper. „Luna“ wurde noch am selben Tag notoperiert. Die Chirurgen fanden ein kleinkalibriges Projektil, vermutlich aus einer Luftdruckwaffe, tief im Knie der Katze.
Die Ärzte schätzen, dass „Luna“ maximal 200 bis 300 Meter von ihrem Zuhause entfernt angeschossen wurde. Mit dem zerschossenen Knie hätte sie einen längeren Weg nicht überstanden. Nur die schnelle Reaktion rettete ihr Leben. Andere Katzen hatten leider nicht so viel Glück. „Luna“ ist nicht der erste Fall in Oberwaltersdorf.
Angst im Ort vor einem „Katzenmörder“
Bewohner berichten von mehreren Katzen, die spurlos verschwanden oder tot aufgefunden wurden. Eine Nachbarin warnte „Lunas“ Besitzerin schon beim Einzug vor einem mutmaßlichen Katzenjäger. Drei eigene Tiere habe sie in den vergangenen Jahren verloren. Eine weitere Nachbarin lässt ihre Katzen gar nicht mehr ins Freie. Auch „Sissi“, die früher häufig in Lunas Garten auftauchte, ist seit einiger Zeit verschwunden.
Zum Abschuss freigegeben
Was „Luna“ widerfuhr, wirft ein fahles Licht auf die Rechtslage in Niederösterreich. Das Jagdgesetz aus dem Jahr 1974 erlaubt es Jägern bis heute, Katzen und Hunde zu erschießen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
§ 64 des NÖ Jagdgesetzes regelt den sogenannten Jagdschutz. Darin sind Jäger und Jagdaufseher verpflichtet, Katzen zu töten, die sich mehr als 300 Meter von Wohn- und Wirtschaftsgebäuden entfernt aufhalten. Auch Hunde, die sich außerhalb der Rufweite ihrer Besitzer befinden, dürfen erschossen werden. Den Eigentümern steht kein Schadenersatz zu. Es ist ein Relikt aus einer veralteten Zeit, das dem heutigen Verständnis von Tierschutz in keiner Weise mehr entspricht.
Polizei ermittelt
„Lunas“ Besitzerin erstattete noch am selben Tag Anzeige bei der Polizei. Ob bereits in anderen Fällen ermittelt wird, ist unklar. Die besorgte Tierhalterin appelliert nun an alle Betroffenen in der Region: „Je mehr Fälle offiziell erfasst werden, desto größer ist der Druck auf die Behörden, tätig zu werden.“ Katzenbesitzer sollten ihre Tiere besonders im Auge behalten und verdächtige Beobachtungen umgehend der Polizei melden.
Sie hofft, dass das Schicksal ihrer Katze eine Debatte anstößt über ein Jagdrecht, das mit dem heutigen Tierschutzverständnis kaum vereinbar ist. Vor allem aber hofft sie, dass sich mögliche weitere Opfer bei der Polizei melden und die mutmaßliche Serie ein Ende findet.

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