Nach Unfalldrama

Helenas (14) Todeskurve wird ein wenig entschärft

Oberösterreich
23.11.2025 06:00

Nach dem tragischen Zusammenstoß auf der B38 bei Vorderweißenbach (OÖ), bei dem die Mühlviertler Schülerin Helena ihr Leben verlor, soll nun eine durchgehende Sperrlinie für mehr Sicherheit sorgen. Auf eine Geschwindigkeitsbeschränkung wird allerdings verzichtet. Die „Krone“ fragte bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft nach.

Der Horror-Unfall am 25. April auf der B38 in Vorderweißenbach, bei dem die erst 14-Jährige aus Aigen-Schlägl unter höchst dramatischen Umständen ums Leben gekommen war, zieht nun offenbar doch verkehrstechnische Konsequenzen nach sich.

Wie berichtet, war die Mühlviertler Gymnasiastin heuer im Frühjahr – im Fond eines Pkw sitzend – bei einer Kollision mit einem unbeladenen Holztransporter erdrückt worden.

Die Einsatzkräfte hatten Helena (14) nur noch tot aus dem Autowrack bergen können.
Die Einsatzkräfte hatten Helena (14) nur noch tot aus dem Autowrack bergen können.(Bild: TEAM FOTOKERSCHI / MARTIN SCHARINGER)

Ein Nepalese (41), der mit dem kroatischen Lkw samt Anhänger auf der regennassen Böhmerwald Straße bergab unterwegs gewesen war, dürfte damals wegen zu hohen Tempos ins Schleudern geraten sein.

Das Heck seines Holzanhängers rammte das mit fünf Personen besetzte Auto, schlitzte es auf und drückte es massiv ein. Helena, die auf der linken Rückbankseite saß, hatte keine Chance –  sie war sofort tot. Die anderen vier Insassen erlitten teils schwere Verletzungen.

Fahrlässige Tötung und Körperverletzung
Der Nepalese wird sich am 15. Dezember wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung in vier Fällen vor Gericht verantworten müssen.

Das Heck des Holztransporters war ins Schleudern geraten.
Das Heck des Holztransporters war ins Schleudern geraten.(Bild: TEAM FOTOKERSCHI / MARTIN SCHARINGER)

Auf der schräg hängenden S-Kurve, in der das Unglück geschah, sind aktuell bis zu 100 km/h erlaubt. In den vergangenen Monaten wurde der Straßenabschnitt, der zwischen zwei Tempo-70-Zonen liegt, aber einer intensiven Prüfung unterzogen. Ergebnis: Es soll nun ein Verkehrsschild „Schleudergefahr bei Nässe oder winterlichen Fahrverhältnissen“ sowie eine durchgehende Sperrlinie zwischen den bestehenden 70-km/h-Beschränkungen angebracht werden.

Die meisten Lenker passen ihr Tempo an
Auf eine Senkung der erlaubten Maximalgeschwindigkeit wurde hingegen verzichtet. „Die Verkehrsmessungen haben ergeben, dass die meisten Lenker ihre Geschwindigkeit den Straßenverhältnissen grundsätzlich anpassen und eine verordnungsmäßige Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit daher nicht erforderlich ist“, begründet Martina Rauch von der BH Urfahr-Umgebung die Entscheidung.

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