Nach dem tragischen Zusammenstoß auf der B38 bei Vorderweißenbach (OÖ), bei dem die Mühlviertler Schülerin Helena ihr Leben verlor, soll nun eine durchgehende Sperrlinie für mehr Sicherheit sorgen. Auf eine Geschwindigkeitsbeschränkung wird allerdings verzichtet. Die „Krone“ fragte bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft nach.
Der Horror-Unfall am 25. April auf der B38 in Vorderweißenbach, bei dem die erst 14-Jährige aus Aigen-Schlägl unter höchst dramatischen Umständen ums Leben gekommen war, zieht nun offenbar doch verkehrstechnische Konsequenzen nach sich.
Wie berichtet, war die Mühlviertler Gymnasiastin heuer im Frühjahr – im Fond eines Pkw sitzend – bei einer Kollision mit einem unbeladenen Holztransporter erdrückt worden.
Ein Nepalese (41), der mit dem kroatischen Lkw samt Anhänger auf der regennassen Böhmerwald Straße bergab unterwegs gewesen war, dürfte damals wegen zu hohen Tempos ins Schleudern geraten sein.
Das Heck seines Holzanhängers rammte das mit fünf Personen besetzte Auto, schlitzte es auf und drückte es massiv ein. Helena, die auf der linken Rückbankseite saß, hatte keine Chance – sie war sofort tot. Die anderen vier Insassen erlitten teils schwere Verletzungen.
Fahrlässige Tötung und Körperverletzung
Der Nepalese wird sich am 15. Dezember wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung in vier Fällen vor Gericht verantworten müssen.
Auf der schräg hängenden S-Kurve, in der das Unglück geschah, sind aktuell bis zu 100 km/h erlaubt. In den vergangenen Monaten wurde der Straßenabschnitt, der zwischen zwei Tempo-70-Zonen liegt, aber einer intensiven Prüfung unterzogen. Ergebnis: Es soll nun ein Verkehrsschild „Schleudergefahr bei Nässe oder winterlichen Fahrverhältnissen“ sowie eine durchgehende Sperrlinie zwischen den bestehenden 70-km/h-Beschränkungen angebracht werden.
Die meisten Lenker passen ihr Tempo an
Auf eine Senkung der erlaubten Maximalgeschwindigkeit wurde hingegen verzichtet. „Die Verkehrsmessungen haben ergeben, dass die meisten Lenker ihre Geschwindigkeit den Straßenverhältnissen grundsätzlich anpassen und eine verordnungsmäßige Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit daher nicht erforderlich ist“, begründet Martina Rauch von der BH Urfahr-Umgebung die Entscheidung.
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.