Prozess in München

Steuerschuld von Hoeneß beträgt sogar 27,2 Mio. €

Sport
11.03.2014 17:02
Im spektakulären Steuerprozess um Uli Hoeneß geht es um immer größere Summen. Der Präsident des deutschen Rekordmeisters FC Bayern München soll nach Angaben einer Rosenheimer Steuerfahnderin mindestens 27,2 Millionen Euro hinterzogen haben. Das sind noch einmal 8,7 Millionen mehr als die von Hoeneß am Vortag eingeräumten 18,5 Millionen Euro.

Dabei soll es sich aber um eine "Best-Case-Rechnung" zugunsten von Hoeneß handeln, wie die Steuerfahnderin am Dienstag im Münchner Landgericht betonte. Schon mit seinem Geständnis zum Prozessauftakt am Montag hatten Hoeneß und seine Anwälte auch die Staatsanwaltschaft überrascht. Diese hatte dem 62-Jährigen in ihrer Anklage lediglich vorgeworfen, 3,5 Millionen Euro an Steuern hinterzogen zu haben.

27,2 Millionen Euro Steuerschuld?
Die Neuberechnung seiner Steuern aufgrund neu eingereichter Unterlagen für die Jahre 2003 bis 2006 ergab eine Steuerschuld von 23,7 Millionen Euro, erklärte die Steuerfahnderin. Offenbar hatte Hoeneß eine vor über einem Jahr erstellte Datei zu seinem geheimen Konto in der Schweiz erst kurz vor dem Prozess vorgelegt. Dazu kommen nach Angaben der Staatsanwaltschaft bereits in der Anklage aufgeführte weitere 3,5 Millionen Euro aus Kapitalerträgen für die Jahre 2007 bis 2009, womit sich die Steuerschuld auf insgesamt 27,2 Millionen Euro beläuft.

Gewaltiges Vermögen durch Spekulationen
Hoeneß türmte der Steuerfahnderin zufolge in den Jahren bis 2005 mit seinen Devisenspekulationen ein gewaltiges Vermögen auf. Der Saldo seiner Konten bei der Bank Vontobel habe mehr als 150 Millionen Euro betragen, erklärte die Beamtin. In manchen Jahren habe der Gewinn mehr als 30 Millionen Euro ausgemacht. Nach 2006 ging es abwärts. "Ende 2010 ist nicht mehr sehr viel von den Gewinnen da, was leider an der Steuer nichts ändert", schilderte die Beamtin.

Zu einer schnellen Urteilsverkündung am Donnerstag wird es wohl nicht kommen. "Das ist nicht mehr sehr wahrscheinlich. Es ist durchaus davon auszugehen, dass weitere Termine erforderlich sein werden", sagte Gerichtssprecherin Andrea Titz am Dienstag. Für Mittwoch ist ein Betriebsprüfer als zusätzlicher Zeuge geladen. Laut Titz ist zu erwarten, dass zu den dann angehörten fünf Zeugen noch weitere benannt werden könnten.

Massiver Dämpfer für Hoeneß
Für Hoeneß' Hoffnungen, dass seine Selbstanzeige vor Gericht doch noch als gültig anerkannt wird und er damit straffrei davonkommt, bedeutet die Aussage einen massiven Dämpfer. Eine strafbefreiende Selbstanzeige muss nach den gesetzlichen Vorgaben umfassend sein. Die Staatsanwaltschaft hatte seine am 17. Jänner 2013 eingereichte Selbstanzeige aber bereits als unvollständig eingestuft und deshalb nicht anerkannt.

Die Verteidigung betonte, die Datei sei nach und nach vervollständigt und erst kurz vor Prozessbeginn fertiggestellt worden. Nach Angaben der Steuerfahnderin gaben die Behörden Hoeneß und seinen Beratern die Gelegenheit, die Selbstanzeige nachzubessern. Erst danach leiteten sie ein Ermittlungsverfahren ein und durchsuchten im März 2013 das private Anwesen von Hoeneß am Tegernsee. Bereits damals habe sich Hoeneß' Steuerberater zur "umfassenden Mitarbeit" bereit erklärt.

Nachgereichte Unterlagen lückenhaft
Die Verteidiger hatten aber erst am 27. Februar umfassende Dateien zu den Devisengeschäften ihres Mandanten abgegeben. Auf deren Grundlage führte die Steuerfahndung nun die Neuberechnung durch. Nach Ansicht der Steuerfahnderin sind die nachgereichten Unterlagen aber lückenhaft. "Hier fehlen 1,7 Millionen, von denen keiner weiß, wo sie sind", sagte etwa Richter Rupert Heindl einmal. Zudem habe Hoeneß mehrere Fristen verstreichen lassen. Die Beamtin warf dem Angeklagten deshalb eine Hinhaltetaktik vor.

Experte erwartet Freiheitsstrafe für Hoeneß
An einer Freiheitsstrafe für Hoeneß führt nach Ansicht des deutschen Steuergewerkschafts-Chef Thomas Eigenthaler kein Weg mehr vorbei. "Eine Freiheitsstrafe ist für mich absolut zwingend", sagte er dem Bayerischen Rundfunk. "Ob sie jetzt noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann, daran habe ich ganz, ganz starke Zweifel." Auf Steuerhinterziehung stehen in Deutschland bis zu fünf Jahre Haft, in besonders schweren Fällen zehn Jahre.

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